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ARAG – Kuriose Rechtsfälle

Gerichtsurteile zum Schmunzeln

ARAG - Kuriose Rechtsfälle

Wenn der Ferrari am Gullydeckel scheitert…
Der Ferrari F40 hat serienmäßig nur 12,5 Zentimeter Bodenfreiheit über der Straße. Damit ist nicht viel Platz zwischen Supersportwagen und Unebenheiten auf der Straße. Und so wurde ein etwas erhobener Gullydeckel einem Ferrari-Fahrer zum teuren Verhängnis, als sein Fahrzeug auf dem Deckel aufsetzte. Der erboste Fahrer war der Ansicht, die Gemeinde sei verpflichtet, ein entsprechendes Warnschild aufzustellen. Die ARAG Experten weisen zwar darauf hin, dass es gesetzlich richtig ist, dass Gemeinden auf Gefahrenstellen auf den Straßen hinweisen und sie reparieren müssen. In diesem Fall allerdings blieb der Mann auf dem Schaden sitzen. Denn die Richter waren der Ansicht, dass der Gullydeckel erkennbar war, ebenso wie das seitliche Gefälle der Straße (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 1012/21).

Pornodreh oder Prostitution?
Der Pornofilmproduzent wollte es richtig krachen lassen und rief im Internet für einen Pornofilmdreh zu einer Gangbang (Gruppensex)-Party auf. Sein Angebot: Willige Darsteller konnten gegen einen sogenannten Produktionskostenbeitrag von 60 Euro Sex mit der fest gebuchten Hardcore-Darstellerin “Jasmin Babe” haben und willige Damen sollten eine Tagesgage von bis zu 1.000 Euro kassieren. Doch die Richter machten dem Filmproduzenten einen Strich durch die Rechnung. Weil hier sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden sollten, stuften sie die Veranstaltung als Prostitution ein – selbst, wenn einzelne Szenen tatsächlich für einen Pornofilm verwendet werden würden. Die Party durfte nicht stattfinden (Verwaltungsgericht Aachen, Az.: 3 K 1782/18). Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen erlaubnispflichtig sind.

Teurer Schiri-Pfiff
Wenn es in einer Fußballpartie ordentlich zur Sache geht, hilft meist kein vorsichtiges Trällern auf der Schiedsrichterpfeife. Manchmal braucht es einen beherzten Pfiff, um sich als Schiri im unharmonischen Gerangel von Spielern Gehör zu verschaffen. Doch in einem konkreten Fall kam sein lauter Pfiff einen Amateur-Schiedsrichter teuer zu stehen. Ein direkt neben ihm stehender Spieler erlitt einen Hörsturz mit bleibenden Folgen. Die Richter verurteilten den ehrenamtlichen Schiri wegen fahrlässigen Handelns zu 80 Sozialstunden. Zusätzlich einigten sich die Parteien laut ARAG Experten auf einen Schadensersatz von 2.500 Euro, gefordert waren zunächst 5.000 Euro.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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