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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Ford statt Porsche +++
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten im Fall eines beschädigten Porsches einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung verneint, weil der Geschädigte über einen Ford Mondeo als Zweitfahrzeug verfügte. Der Einsatz des Ford Mondeo für Stadt- und Bürofahrten sei zumutbar. Die damit verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stelle nur einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar (Az.: 11 U 7/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/kein-anspruch-auf-nutzungsausfallentschaedigung).

+++ Bewertungsportal muss Echtheit von Bewertungen überprüfen +++
Ein Hotel, das die Echtheit von negativen Kundenmeinungen auf einem Bewertungsportal anzweifelt, muss nicht näher begründen, warum der- oder diejenige kein Gast gewesen sein soll. Grundsätzlich reiche die Behauptung, dass es keinen Kontakt gegeben habe. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach das Portal verpflichtet sei, dem nachzugehen und die Bewertung zu überprüfen (Az.: VI ZR 1244/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=131089&pos=0&anz=1).

+++ Unzulässige Servicegebühr +++
Ein Portal zur Buchung von Flugreisen erhebt laut ARAG Experten eine unzulässige zusätzliche Gebühr, wenn zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur bei Zahlung mit nicht gängigen Kreditkarten gilt, bei Auswahl anderer Zahlungsmittel hingegen eine zusätzliche “Servicepauschale” anfällt. Mangels hinreichender Bestimmtheit des Unterlassungsantrags verwies der Bundesgerichtshof die Sache aber zurück, um Gelegenheit zur Anpassung des Antrags zu geben (Az.: I ZR 205/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=9cf229890a6083c863103542ef7a12df&nr=131096&pos=0&anz=2).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
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Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

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