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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Schadensersatz wegen einem nicht verkehrssicheren Mietwagen +++
Weil es ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug überlassen hat, muss ein Mietwagenunternehmen einer Kundin, die bei einem Unfall mit dem Mietwagen schwer verletzt worden war, unter anderem 90.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache könne für die Verletzung von Kardinalpflichten nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden. Dies entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 2 U 28/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/schmerzensgeld).

+++ Sicherstellung von Gesichtsmasken +++
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat nach Auskunft der ARAG Experten die Sicherstellung mehrerer Gesichtsmasken, u. a. mit Haaren, mit einem Gitter vor den Augenöffnungen oder mit Sehschlitzen, als rechtens bestätigt, nachdem mit dem Pkw ihres Eigentümers immer wieder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten worden war, wobei der Fahrer jeweils eine Gesichtsmaske getragen hatte. Denn zum Zeitpunkt der Sicherstellung habe die Gefahr bestanden, dass der Fahrzeug-Eigentümer die Masken künftig erneut einsetzen würde, um die Identität des Fahrers bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verschleiern (Az.: 5 K 737/21.NW).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Neustadt a. d. Weinstraße (https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/MWRE220004663).

+++ Kein Mindestlohn bei Pflichtpraktikum +++
Wer ein Praktikum absolviert, kann keinen Mindestlohn verlangen – auch nicht, wenn dieses für die Aufnahme eines Studiums vorgeschrieben ist. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Gescheitert ist damit die Klage einer angehenden Ärztin, die an einem gemeinnützigen Klinikum sechs Monate lang in der Pflege mitgeholfen hatte (Az.: 5 AZR 217/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/kein-gesetzlicher-mindestlohn-fuer-pflichtpraktikum-als-zulassungsvoraussetzung-fuer-die-aufnahme-eines-studiums/).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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