ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick
+++ Flug-Ausgleichsanspruch auch bei unterschiedlichen Airlines +++
Der Ausgleichsanspruch von Fluggästen wegen großer Verspätung gilt auch bei einem Flug mit direkten Anschlussflügen, bei dem die Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. Bei der Beurteilung, ob es sich um “direkte Anschlussflüge” handelt, komme es nicht auf eine Rechtsbeziehung zwischen den beteiligten Fluggesellschaften an, sondern nur darauf, ob eine einheitliche Buchung vorliege – dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Europäische Gerichtshof (Az.: C-436/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=266828&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1).
+++ Pflicht zur Arbeitszeiterfassung +++
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Das ergebe sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019, so die Gerichtssprecherin (Az.: 1 ABR 22/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/).
+++ Public Viewing auch nach 22 Uhr +++
Die Fußball-Weltmeisterschaft im Golfstaat Katar rückt immer näher. Daher wurde bereits beschlossen, dass öffentliche Übertragungen der Fußball-Weltmeisterschaft in diesem Jahr über die üblichen Ruhezeiten hinausgehen dürfen. Nach Auskunft der ARAG Experten können die Kommunen nun auch Veranstaltungen genehmigen, die länger als bis 22 Uhr dauern. Damit können Fußball-Fans abendliche WM-Spiele auch im Freien auf Großleinwänden verfolgen, wenn die Begegnungen in die Verlängerung gehen oder erst im Elf-Meter-Schießen entschieden werden. Nach der Zeitumstellung am 30. Oktober wird die Zeitverschiebung zwischen Katar und Deutschland zwei Stunden betragen. Das erste Gruppenspiel von Deutschland gegen Japan findet demnach am 23. November um 14 Uhr Ortszeit und um 12 Uhr deutscher Zeit statt.
+++ Reifenkauf Winter 2022: Neues Label beachten +++
Wer neue Auto-, Bus- und Lkw-Reifen anschafft, kann sich seit Mai 2021 an einem neuen EU-Reifenlabel (https://ec.europa.eu/info/energy-climate-change-environment/standards-tools-and-labels/products-labelling-rules-and-requirements/energy-label-and-ecodesign/energy-efficient-products/tyres_de) orientieren. Es sieht aus wie das bekannte Energie-Label an Haushaltsgeräten. Damit lassen sich die Kraftstoff-Effizienz, die Nasshaftung und das Rollgeräusch ablesen und besser vergleichen. Seit 2012 muss laut ARAG Experten jeder neue Reifen ein solches Label haben, das Auskunft über das Reifenverhalten gibt. Der wichtigste Wert hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist die Nasshaftung. Hier kann die Differenz im Bremsweg zwischen gutem A- und schlechterem F-Reifen bei mehreren Metern liegen. Bei einer Vollbremsung kann dies den Unterschied zwischen einem großen Schrecken und einem Totalschaden ausmachen. Dies sollte natürlich gerade auch beim Neuerwerb von Winterreifen beachtet werden – das Fahrverhalten auf Schnee und Eis ist aber nicht explizit gekennzeichnet. Daher ist es beim Winterreifenkauf zusätzlich ratsam, auch auf unabhängige Testberichte zurückzugreifen.
+++ Abgabefrist Grundsteuererklärung verlängert +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert wurde. Ursprünglich galt laut ARAG Experten eine Frist bis Ende Oktober. Damit sollen Bürger und Steuerberater in einer ohnehin krisenreichen Zeit entlastet werden. Auch Finanzämter profitieren von der verlängerten Frist, weil sie von einer Vielzahl möglicher Fristverlängerungsanträge verschont bleiben.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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