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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Eigentümer muss Ratten bekämpfen +++
Wird vom bezirklichen Gesundheitsamt auf einem Grundstück ein Rattenbefall festgestellt, ist die Grundstückseigentümerin unabhängig von ihrer Verantwortung für den Schädlingsbefall verpflichtet, die Ratten durch eine Fachkraft bekämpfen zu lassen. Das entschied laut ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin. Dies setze insbesondere kein Verschulden, das heißt, keine Verantwortlichkeit für die Entstehung des Rattenbefalls voraus (Az.: 14 L 1235/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin (https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/).

+++ Kein separater Zähler für Warmwasserbereitung +++
Bezieher von Leistungen aus dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) haben gegen das Jobcenter keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten eines separaten Stromzählers für die Warmwasserbereitung. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren entschieden. Für einen solchen Anspruch gebe es keine Rechtsgrundlage (Az.: L 11 AS 415/22 B ER).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE220035556&st=null&showdoccase=1).

+++ Keine Schule mit Freunden +++
Ein Schulanfänger hat auch dann keinen Anspruch auf Einschulung an einer schulbezirksfremden Grundschule, wenn seine Freunde aus der Kindertagesstätte diese besuchen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, welches in einem Eilverfahren das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der dem Jungen ausnahmsweise einen Anspruch auf Zuordnung zu der außerhalb seines Schulbezirks liegenden Grundschule vermitteln könnte, verneint hat (Az.: 4 L 819/22.KO).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Koblenz (https://vgko.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/einschulung-ausserhalb-des-schulbezirks-nur-bei-wichtigem-grund/).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

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24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
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