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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Kein Anspruch auf Rückschnitt bei drohendem Absterben +++
Die Beseitigung von älteren Bäumen oder eines größeren Überhanges über die Grundstücksgrenze scheidet aus, wenn die begründete Gefahr besteht, dass dies zum Absterben der Gehölze oder einem erhöhten Risiko dafür führt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden und eine Nachbarklage auf Rückschnitt abgewiesen, da der geforderte Rückschnitt auf die Beseitigung der Bäume hinausliefe (Az.: 6 S 27/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln (https://www.lg-koeln.nrw.de/behoerde/040_presse/zt_presse/Entscheidung-des-Monats/index.php).

+++ Minderung wegen Corona-Test auf Hochzeit +++
Die auf einer Hochzeitsfeier im Jahr 2022 verlangte Covid-Testung aller Hochzeitsgäste infolge eines positiven Corona-Tests des Brautvaters stellt einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach der Klage einer Gaststättenbetreiberin nur teilweise stattgegeben wurde. Das Paar müsse nur 85 Prozent des dem Grunde nach gerechtfertigten Zahlbetrags von 20.185 Euro bezahlen (Az.: 132 C 12148/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2023/8.php).

+++ Alkohol ist keine Erfrischung +++
Nach den Vorschriften der Fluggastrechteverordnung hat ein Luftfahrunternehmen den Fluggästen im Fall der Annullierung oder großen Verspätung eines Fluges “Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit” anzubieten. ARAG Experten weisen darauf hin, dass laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover alkoholische Getränke keine solchen “Erfrischungen” darstellen. Ein Kunde musste daher zwei Aperol Spritz selber zahlen (Az.: 513 C 8538/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover (https://amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/entscheidung-in-einer-fluggastrechtesache-alkoholische-getranke-hier-u-a-aperol-spritz-als-erfrischung-221392.html).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
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Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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