ALLGEMEIN

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Beweispflicht für Zugang einer E-Mail +++
Den Absender einer E-Mail trifft die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die elektronische Nachricht dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zugute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält. Dies hat laut ARAG Experten das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 4 Sa 315/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Köln (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2022/4_Sa_315_21_Urteil_20220111.html).

+++ Kritik ist hinzunehmen +++
Ein Immobilienmakler, der zum Zweck der Förderung seiner Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal gesucht hat, muss sich Kritik an seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen, wenn sie scharf formuliert ist. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Schleswig entschieden. Der Kläger wird in der streitigen Bewertung auf der Plattform “Google Places” unter anderem als arrogant und nicht hilfsbereit bezeichnet (Az.: 9 U 134/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Schleswig (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OLG/Presse/PI/202201UnterlassungBewertung.html).

+++ Rundfunkgebühr kann teuer werden +++
ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich seit Anfang des Jahres die Zahlungsmodalitäten der Rundfunkgebühr geändert haben. Bisher kam die Zahlungsaufforderung in der Regel einmal pro Quartal automatisch per Post. Um “Ressourcen zu sparen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren”, setzt der Beitragsservice nun auf das selbstständige Überweisen der Gebührenzahler. Aber Achtung: Wer nicht aufpasst, muss mit Säumnisgebühren von einem Prozent des Beitrags, aber mindestens acht Euro rechnen. Eine Zahlungsaufforderung muss der Beitragsservice nicht verschicken, weil der Rundfunkbeitrag gesetzlich vorgeschrieben ist. Künftig sollte man sich also die Termine 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November dick unterstrichen im Kalender eintragen oder eine Einzugsermächtigung (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html) erteilen.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

Achtung

Für den Inhalt des Artikels ist der jeweilige Autor und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich.

 

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"