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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Auslieferungsbelege erforderlich +++
Zwar erfreut sich das Einwurf-Einschreiben als günstige Zustellungsart großer Beliebtheit, aber einen gerichtsfesten Zugangsnachweis hat man laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nur mit dem Auslieferungsbeleg der Post. Das LAG ließ laut ARAG Experten den Einlieferungsbeleg mit Sendestatus als Zugangsnachweis nicht zu (Az.: 15 Sa 20/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001575021).

+++ Inflationsausgleichsprämie darf gepfändet werden +++
Eine vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie stellt Arbeitseinkommen dar und kann laut Paragraf 850c, Zivilprozessordnung gepfändet werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach der Pfändbarkeit der Prämie insbesondere keine Zweckbindung entgegensteht. Die bloße Zweckbestimmung, die Inflation abzumildern, genüge nicht (Az.: IX ZB 55/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=137673&pos=0&anz=1).

+++ Geld erst bei Vertragsschluss +++
Kunden konnten zwar auf netto-online.de in Vorkasse gehen, hatten dadurch aber keinen Anspruch auf die bestellte Ware,denn der Kaufvertrag kam nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Discounters erst bei Lieferung zustande. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat diese Geschäftspraxis nach Auskunft der ARAG Experten nach einer Klage der Verbraucherzentrale untersagt (Az.: 3 U 1594/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Nürnberg (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-11824?hl=true).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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