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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Vorsorgliche Flugannullierung erlaubt +++
Bei außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise extreme Wetterlagen, haben Fluggesellschaften einen gewissen Spielraum, welche Flüge sie vorsorglich annullieren. Dabei kann die Flugstreichung laut ARAG Experten auch dann zulässig sein, wenn der Flug theoretisch möglich wäre, aber Verspätungen bei Folge-Flügen vermieden werden sollen. Allerdings muss Passagieren ein zeitnaher Ersatzflug angeboten werden. In einem konkreten Fall wurde der Flug einer Passagierin aufgrund eines Schneesturms gecancelt, so dass sie ihr Zeil erst am nächsten Tag erreichte. Einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hatte sie aufgrund der außergewöhnlichen Umstände gemäß Fluggastrechteverordnung (Artikel 5, Absatz 3) nicht (Bundesgerichtshof, Az.: X ZR 136/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=139410&pos=0&anz=1).

+++ Beweislast bei Schäden am Mietfahrzeug +++
Wer Fahrzeuge vermietet, trägt grundsätzlich die Beweislast dafür, dass das Kfz vor der Übernahme durch den Mieter unbeschädigt war. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Münster, wonach eine Beweislastumkehr ausscheidet und insbesondere nicht durch Regelungen im Mietvertrag erreicht werden kann (Az.: 10 O 52/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Münster (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/lg_muenster/j2024/10_O_52_24_Urteil_20241011.html).

+++ Lieber die Mülltonne nutzen +++
Ein Mieter entsorgte seine Essensreste nicht in der Mülltonne, sondern über die Dachrinne. Das hat nun schwerwiegende Folgen für ihn: Wegen der an der Rinne hervorgerufenen Schäden durfte ihm der Mietvertrag gekündigt werden, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Hannover.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover (https://amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/essensreste-in-dachrinne-236755.html).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

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