ARAG: Sexy Gerichtsurteile zum Welt-Orgasmus-Tag
Am 20. Dezember ist Welt-Orgasmus-Tag
Wenn Kondome die Freundschaft belasten
Freundschaft Plus, also Freundschaft mit gelegentlichem Sex, aber ohne weitere Verpflichtungen, funktioniert nur ohne tiefere Gefühle. Denn verliebt sich einer in den anderen, ohne dass diese Zuneigung erwidert wird, bedeutet es meist das Aus für die Freundschaft. Und zwar auch für die ohne Plus. Kommt bei einem der beiden dann auch noch ein Kinderwunsch hinzu, wird es kompliziert. Oder gar kriminell. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem eine Frau sogar die Kondome ihres Freundes Plus durchlöcherte, weil sie mehr wollte, als nur ab und zu mit ihrem Mitbewohner zu schlafen. Sie hatte sich verliebt und wollte ihn mit einem Kind an sich binden. Doch der Schwindel flog auf und der Mann erstattete Anzeige gegen seine übergriffige Freundin Plus. Am Ende wurde sie zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verdonnert und hatte damit Glück im Unglück (Amtsgericht Bielefeld, Az.: 10 Ls – 566 Js 962/21 – 476/21). Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass durchlöcherte Kondome vergleichbar sind mit dem so genannten Stealthing, dem heimlichen Entfernen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs. Und das wird ebenfalls als sexuelle Nötigung ausgelegt, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.
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Gefährliche Rechnung eines Kondomherstellers
Addiert man die Orgasmen von Mann und Frau und hat die Frau zwei Orgasmen in Folge, könnte man theoretisch mit nur einem Kondom drei Orgasmen haben. So zumindest das Rechenbeispiel eines Kondomherstellers, der auf der Verpackung mit sieben Kondomen bis zu 21 Orgasmen versprach. Doch das gefiel weder der Konkurrenz noch den Richtern. Die sahen darin eine mögliche Täuschung vor allem jugendlicher Käufer, die zu dem Schluss kommen könnten, dass die Kondome mehrfach verwendet werden könnten (Landgericht Düsseldorf, Az.: 14c O 124/15). Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass Kondome Medizinprodukte sind und von den Herstellern als solche nur für eine einmalige Verwendung vorgesehen sind.
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Sex nur im Doppelbett?
Es sollte ein Urlaub voller Harmonie und Entspannung werden – mit möglichst viel Intimverkehr. Doch als die zwei Turteltauben im Hotelzimmer zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes vorfanden, war die Lust verflogen und die Enttäuschung groß. So groß, dass das Paar Schadensersatz von 20 Prozent des Reisepreises wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit verlangte, da ein harmonischer Beischlaf im Einzelbett undenkbar schien. Doch die Richter wollten keinen Reisemangel erkennen. Sie waren vielmehr der Ansicht, dass auch in einem Einzelbett mehrere Variationen des Beischlafes möglich seien. Zudem forderte das Gericht etwas mehr Kreativität: Mit wenigen Handgriffen wäre es problemlos möglich gewesen, die Betten nebeneinander zu stellen. Um ein Auseinanderrutschen auf den glatten Fliesen zu verhindern, hätten eine Schnur oder ein Gürtel genügt, die Bettrahmen aneinander zu befestigen (Amtsgericht Mönchengladbach, Az.: 5a C 106/91).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.
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