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ARAG: Stimmt das?

ARAG Experten räumen mit allgemeinen Rechts-Irrtümern auf

ARAG: Stimmt das?

Vermissten-Anzeige erst nach 24 Stunden?
Sofort, sagen die ARAG Experten. Die Annahme, dass eine Person erst nach 24 Stunden als vermisst gilt, ist ein Irrtum, der seinen Ursprung vermutlich in Fernseh-Krimis hat. Doch im Film geht es um Spannungsbögen, Fallhöhen und Cliffhanger. Und im echten Leben geht es um das echte Leben. Daher leitet die Polizei sofort die Fahndung ein, wenn eine Person als vermisst gemeldet wird, wenn sie aus unerklärlichen Gründen ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hat, nicht bekannt ist, wo sie sich derzeit aufhält oder eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann. Dazu gehört nach Information der ARAG Experten z. B. die Annahme von Unfall, Hilflosigkeit, Selbsttötungsabsicht oder Straftaten. Geht es bei der Fahndung um erwachsene Personen ab 18 Jahre, ermittelt die Polizei zunächst den Aufenthaltsort und informiert die suchenden Angehörigen nur auf Wunsch des Vermissten. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren geht die Polizei hingegen vorsichtshalber grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben aus. Im Gegensatz zu volljährigen Personen dürfen Kinder und Jugendliche ihren Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen. Werden vermisste Personen unter 18 Jahren angetroffen – und dies ist laut Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) bei 97 Prozent (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/BearbeitungVermisstenfaelle/bearbeitungVermisstenfaelle.html) der Fall – werden sie zum eigenen Schutz in staatliche Obhut genommen, bis sie einem Sorgeberechtigten übergeben werden können. Aktuell werden laut BKA rund 8.800 Personen in Deutschland vermisst (Stand Januar 2022). Täglich werden etwa 200 bis 300 Fahndungen neu erfasst und ebenso viele als erledigt gelöscht.

Mein Name ist Hase…
Während Nachnamen in Deutschland nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes geändert werden dürfen, sind Vornamen laut ARAG Experten grundsätzlich frei wählbar. Auch wenn ein Vorname in den Ohren des Standesbeamten wild exotisch klingt, müssen Sorgeberechtigte nicht beweisen, dass der Vorname existiert oder dazu taugt. Allerdings kann die Eintragung des Vornamens ins Geburtenregister verweigert werden, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet ist, wovon man vermutlich bei Vornamen wie Chaotica, Atomfried oder Superman ausgehen kann. Ebenso wenig ist die Anzahl der Vornamen offiziell begrenzt. Aber auch hier steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Und genau aus diesem Grund wurde es einer Mutter verwehrt, ihrem Sohn gleich zwölf Vornamen zu geben. Chenekwahow, Tecumseh, Migiskau, Kioma, Ernesto, Inti, Prithibi, Pathar, Chajara, Majim, Henriko und Alessandro war den Richtern eindeutig zu viel. Sich an die richtige Reihenfolge und Schreibweise zu gewöhnen, könne den Nachwuchs erheblich belasten und in seiner Selbstidentifikation einschränken. Daher wurden nur die ersten fünf Namen akzeptiert (Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BvR 994/98). Übrigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass zwei Vornamen mit Bindestrich verbunden als nur ein Vorname gelten. Ob dies der Mutter im erwähnten Fall weitergeholfen hätte, ist allerdings fraglich.

Eiffelturm bei Nacht: Fotografieren tabu?
In Paris zu Gast ohne Foto vom Eiffelturm? Undenkbar! Und wer über Nacht bleibt, wird sich auch die spektakuläre Licht-Show, die das Pariser Wahrzeichen nachts erhellt, kaum entgehen lassen. Allerdings gilt die so genannte Panoramafreiheit bei nächtlichen Aufnahmen laut ARAG Experten nur für die nicht-kommerzielle Nutzung der Bilder. Teilt man die Fotos oder Videos beispielsweise in sozialen Netzwerken, kann das Posten unter Umständen schon als kommerzielle Nutzung angesehen werden. Denn die Licht-Show am Eiffelturm unterliegt dem Urheberrecht. Eine Veröffentlichung kann daher strafbar sein und es droht ein Bußgeld. Auch in Deutschland gilt übrigens die Panoramafreiheit. Wer hier von öffentlichem Boden aus ein einsehbares Werk wie zum Beispiel ein Gebäude oder Kunstwerk fotografiert, kann das Foto in der Regel problemlos öffentlich machen und sogar kommerziell verwerten. Bei Aufnahmen aus einer Privatwohnung sieht es dagegen anders aus. Zeitlich begrenzte Installationen, wie etwa der seinerzeit verhüllte Reichstag des Künstlers Christo, können ebenfalls unter das Urheberrecht fallen.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
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