Arbeiten im Homeoffice
Essen – Die Homeoffice-Pauschale war bisher auf die Jahre 2020 bis 2022 beschränkt. “Diese Beschränkung wurde”, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, “durch das sogenannte Jahressteuergesetz 2022 ab 2023 aufgehoben und gegenüber der bisherigen Regelung sogar verbessert. Arbeitnehmer können ab 2023 im Homeoffice pro Tag sechs Euro in der Einkommensteuererklärung geltend machen.” War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.
Folgende Regelungen gelten dieses Jahr für die Homeoffice-Pauschale:
-Die Homeoffice-Pauschale steigt 2023 von fünf Euro auf sechs Euro pro Tag.
-Der abziehbare Höchstbetrag klettert 2023 von bislang 600 Euro auf 1.260 Euro pro Jahr.
-Damit kann 2023 für bis zu 210 Tage Homeoffice ein Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden.
-Neu ist 2023 auch, dass die Homeoffice-Pauschale nicht nur abgezogen werden darf, wenn an einem Tag ausschließlich zu Hause gearbeitet wird. Hat man nachweislich keinen anderen Arbeitsplatz, kann man ab 2023 ausnahmsweise Fahrtkosten zur Arbeit (z. B. Fahrt zum Kunden) sowie die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro für ein und denselben Tag geltend machen.
Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass man als Arbeitnehmer für die Homeoffice-Pauschale im Lohnsteuerermäßigungsverfahren (2023) einen Steuerfreibetrag beantragen kann. Hierdurch steigt das Nettogehalt.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de
Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de
Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.
AchtungFür den Inhalt des Artikels ist der jeweilige Autor und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich. |