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ARAG Experten mit Tipps zur Wiederverwertung von alten Dingen

Am 2. März, dem Tag der alten Dinge, schauen sich die ARAG Experten einmal an, welches Potenzial in gebrauchten Gegenständen schlummert und wie man alte Dinge repariert, ausbessert oder umnutzt.

Von Fast zu Fair Fashion
Laut Umweltbundesamt kauft jeder Deutsche durchschnittlich 18 Kilogramm neue Klamotten pro Jahr. Die Herstellung der Textilien belastet nicht nur die Umwelt, sondern hat auch erhebliche soziale Auswirkungen. Daher raten die ARAG Experten vor der nächsten neuen Anschaffung zu einem genauen Blick in die tiefsten Winkel des Kleiderschrankes. Da gibt es bestimmt unzählige Schätzchen, die lange nicht mehr getragen wurden. Und wenn es dann doch etwas anderes sein soll, könnte sich ein Besuch im Second Hand Laden lohnen. Eine andere Variante heißt: Upcycling. Dabei werden alte Kleidungsstücke umgeschneidert oder aufgepeppt. Wer nicht geschickt oder geduldig genug ist, selbst zur Nähmaschine zu greifen, kann in einer Änderungsschneiderei Hilfe finden.

Das Ballkleid, das Dirndl, der Smoking – viele Outfits werden nur wenige Male im Leben getragen. Warum also viel Geld ausgeben, anstatt die Kleidung einfach zu mieten? Vermietplattformen (https://fashionchangers.de/mieten-statt-kaufen-hier-kannst-du-kleidung-und-accessoires-bequem-ausleihen/), auf denen man sich Kleidung und Accessoires nur ausleiht, könnten dafür die Lösung sein.

Wenn es dann doch die Shopping-Tour sein soll, raten die ARAG Experten zum bewussten Einkauf nachhaltig produzierter Kleidung mit entsprechenden Siegeln, wie z. B. Blauer Engel (https://www.siegelklarheit.de/blauer-engel-textilien-20), Fairtrade (https://www.siegelklarheit.de/fairtrade-textile-production-39) oder EU Ecolabel (https://www.siegelklarheit.de/eu-ecolabel-textilien-24) sowie zum Kauf von Markenprodukten, die zwar unter Umständen teurer, aber in der Regel langlebiger sind.

Wer getragene Kleidung weitergeben möchte und sie in einen Container wirft, sollte darauf achten, dass es sich nicht um illegale Kleidersammlungen in Containern ohne offizielle Genehmigung handelt. Besser in der Gemeinde nachfragen, wo sich vertrauenswürdige Altkleidercontainer befinden oder auf das Fairwertung-Siegel (https://fairwertung.de/) auf dem Container achten. Hier wird die Kleidung garantiert sozialen, diakonischen oder karitativen Zwecken zugeführt. Eine Liste von Sozialkaufhäusern und Kleiderkammern findet sich auf der Seite “Wohin damit?” (https://www.wohindamit.org/).

Technik, die begeistert
Elektrogeräte werden immer kurzlebiger und aufwendiger zu reparieren. Daher steigt das Elektromüllaufkommen weltweit. Jeder Deutsche produziert knapp 20 Kilogramm (https://de.statista.com/infografik/12272/die-zehn-laender-mit-dem-groessen-elektroschrott-aufkommen/) Elektroschrott pro Jahr. Dabei gibt es immer mehr Fachhändler, die technische Geräte aufkaufen, aufbereiten und weiterverkaufen. “Refurbished” heißt das dann auf Neudeutsch. Was und wie viel repariert wird, hängt vom Anbieter ab. In der Regel werden die Geräte von innen und außen gereinigt: Dabei werden Daten gelöscht, die technischen Details erfasst und ein Hardwaretest mit möglicher Reparatur durchgeführt.

Wer gebrauchte Technik von gewerblichen Refurbished-Werkstätten kauft, muss keine Angst vor einer Technik-Panne haben: Auch bei gebrauchten Produkten haben Käufer laut ARAG Experten ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen und eine Gewährleistungsfrist von mindestens zwölf Monaten. Je nach Anbieter wird oftmals auch ein Rückgaberecht von bis zu 30 Tagen und eine zusätzliche Garantie von bis zu 36 Monaten eingeräumt.

Wer einen defekten Gegenstand selbst reparieren möchte, von Technik aber wenig Ahnung hat, sollte sich nach einem Repair-Cafe (https://www.repaircafe.org/de/) vor Ort umschauen. Hier können Laien gemeinsam mit erfahrenen Handwerkern ihre Geräte wieder reparieren. Laut ARAG Experten funktionieren die meisten Reparatur-Cafes ehrenamtlich und basieren auf Spenden.

Neues Leben für alte Möbel
Upcycling heißt das Zauberwort und meint das Aufwerten, Aufbereiten und Neuverwenden von gebrauchten Gegenständen. Ziel ist es, ein Produkt möglichst so lange wiederzuverwenden, dass es eine längere Lebensdauer hat als der ursprüngliche Gegenstand. Vor allem bei Möbeln ist Upcyclen durchaus lohnenswert. Mit wenigen Materialien können individuelle Lieblingsstücke entstehen. Ob z. B. ein neuer Anstrich mit Farbe, das Überkleben mit Folie oder eine ausgefallene Hintergrundbeleuchtung – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Auch hier gibt es Reparatur-Cafes, in denen handwerkliche Laien versierte Hilfe bekommen. Für Anregungen raten die ARAG Experten beispielsweise zu einem Besuch im Baumarkt, denn hier findet sich auch gleich das richtige Material für ein Do-it-yourself-Projekt.

Zu verschenken: Gut gemeint, aber nicht erlaubt
Manche Menschen bringen es einfach nicht übers Herz, Dinge, von denen man sich trennen muss oder möchte, einfach wegzuwerfen. Für sie bleibt neben dem Verkauf auf einem Flohmarkt (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/09311/) oder über Online-Plattformen (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/09323/) die Möglichkeit, gut erhaltene Sachen zu verschenken. Oft genug stehen solche Gegenstände in Kisten am Straßenrand, damit Passanten sich bedienen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass diese gut gemeinte Idee leicht zum teuren Bumerang werden kann: Denn das Abstellen einer Kiste oder loser Gegenstände am Straßenrand ist rechtlich gesehen eine wilde Müllablagerung bzw. illegale Müllentsorgung. Und dafür drohen empfindliche Geldstrafen.

Dennoch gibt es die Möglichkeit, Dinge an den Straßenrand zu stellen, ohne das Ordnungsamt auf den Plan zu rufen. Die ARAG Experten empfehlen, entsprechende Kisten mit einem gut lesbaren Schild “Zu verschenken” auf dem eigenen Grundstück so zu platzieren, dass sie nicht zur Stolperfalle für Bewohner, Postboten und andere Besucher werden. Auch Fluchtwege und Feuerwehreinfahrten dürfen nicht versperrt werden. Mieter sollten vorher Mitmieter, Vermieter und Hausverwaltung nach ihrem Einverständnis fragen. Verschenkt werden dürfen keine Gegenstände, die eventuell giftig oder gefährlich sind, wie z. B. scharfkantige Dinge oder alte Farbdosen. Bücher oder Filme, die nicht jugendfrei sind, gehören ebenfalls nicht in eine solche Kiste. Wer seine Gegenstände länger als 24 Stunden am Straßenrand stehen lassen möchte, sollte sich beim zuständigen Ordnungsamt um eine Sondernutzungs-Genehmigung bemühen, was allerdings Gebühren kostet.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

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