Blankoanteile bei Immobilien
Wie man die Blankoanteile bei Immobilien ausmerzt
Blankoanteile sind unbesicherte Anteile, die aus Sicht der Bank nicht nachhaltig durch die Immobilie per se abgesichert werden können. Der Anteil des Blankoanteils beträgt üblicherweise 10%, wenn die Bewertung nach dem Vergleichswert-/Sachwertverfahren erfolgt (bei Objekten mit weniger als drei Einheiten) und 30%, wenn die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren erfolgt (bei Objekten mit mehr als drei Einheiten). Die Bank muss den Blankoanteil mit Eigenkapital hinterlegen und dieser kann nur auf die persönliche Bonität abgestellt werden, der wiederum intern bei den Banken im Mischzins mit einem höheren Zins versehen wird, um den Teil ohne Sicherheit (Blanko) zu kompensieren. Je höher das Einkommen, desto eher gelingt eine Finanzierung mit hohen Blankoanteilen.
Um nicht zu viele Blankoanteile bei falschen Banken zu verbrennen, ist es wichtig zu wissen, welche Banken höhere Blankoanteile akzeptieren. Idealerweise werden die Blankoanteile auf mehrere Banken verteilt, damit man wieder einen neuen Blankorahmen hat, den man wieder auf die Bonität ausschöpfen kann.
Die Zusammenstellung der Modernisierungsmaßnahmen der vergangenen 15 Jahre sowie die beigefügten Bilder tragen dazu bei, eine genauere Einwertung vorzunehmen und möglicherweise ein fiktives Baujahr zu berücksichtigen. Einige Banken ermöglichen es, bei einer Kernsanierung das fiktive Baujahr um zehn Jahre vom Jahr der Kernsanierung abzuziehen. Der Zweck der Modernisierungsaufstellung besteht ergo darin, das tatsächliche Baujahr aufzuheben und ein fiktives Baujahr anzuwenden, um die Immobilienbewertung zu beeinflussen und somit die Blankoanteile zu reduzieren. Es ist nicht erforderlich, dass alle Einzelheiten dargelegt werden, aber je detaillierter und spezifischer die Modernisierungsaufstellung, desto besser.
Die Begriffe Modernisierung und Renovierung werden oft verwechselt oder im Alltag synonym verwendet. Aus Bankensicht haben diese Begriffe unterschiedliche Bedeutungen, die es zu verstehen gilt.
Zu den wertsteigernden Modernisierungen gehören:
– Dach
– Außenfassade
– Fenster
– Türen
– Heizungsanlagen
– Bäder und WCs
– Grundrissänderungen
Zu den nicht wertsteigernden Renovierungen gehören:
– Maler- und Bodenbeläge
– Anstricharbeiten
– Küche
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