ComPers unterstützt neue IT-Fortbildungsverordnung.
Eine neue IT-Fortbildungsverordnung ermöglicht es IT-Azubis und Fachkräften bei ComPers, sich mit staatlicher Unterstützung berufsbegleitend zum Bachelor Professional in IT weiterzubilden.
ComPers begrüßt die Einführung der neuen, bundesweit gültigen IT-Fortbildungsverordnung, die eine bedeutende Neuerung in der beruflichen Weiterentwicklung von IT-Fachkräften und Auszubildenden darstellt. Die Verordnung eröffnet sowohl kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) als auch IT-Professionals völlig neue Perspektiven: Sie können sich nun betrieblich unterstützt und berufsbegleitend zum Bachelor Professional in IT weiterbilden. Diese innovative Möglichkeit stellt eine wertvolle Ergänzung zu herkömmlichen Herstellerzertifikaten dar und fördert die Qualifizierung von IT-Fachkräften direkt am Arbeitsplatz. Besonders für KMUs, die oftmals Schwierigkeiten haben, hochqualifiziertes IT-Personal zu gewinnen und zu halten, bietet diese Regelung enorme Vorteile.
Vom Azubi zum Bachelor: Eine neue Ära der IT-Weiterbildung
Die neue IT-Fortbildungsverordnung schafft eine einzigartige Verbindung zwischen betrieblicher Praxis und akademischer Weiterbildung, die es IT-Azubis und Fachkräften ermöglicht, ihre Qualifikationen auf ein neues Niveau zu heben. Durch die gezielte Förderung und Unterstützung durch ihre Arbeitgeber können Auszubildende und Spezialisten in der IT-Branche den Bachelor Professional in IT erwerben, ohne ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen zu müssen. Diese berufsbegleitende Weiterbildung ermöglicht es den Teilnehmenden, das erlernte Wissen unmittelbar in den Arbeitsprozessen ihres Unternehmens anzuwenden und so einen direkten Mehrwert für ihren Arbeitgeber zu schaffen. Diese praxisorientierte Herangehensweise stärkt nicht nur die fachliche Kompetenz der IT-Fachkräfte, sondern fördert auch ihre Bindung an das Unternehmen.
Förderung durch den Staat: Aufstiegs-BAföG als finanzieller Rückenwind
Ein besonders wichtiger Aspekt der neuen IT-Fortbildungsverordnung ist die begleitende finanzielle Unterstützung durch den Staat. Über das sogenannte Aufstiegs-BAföG können Fachkräfte und Auszubildende eine Förderung von bis zu 15.000 Euro erhalten. Diese finanzielle Hilfe ist insbesondere für diejenigen von großer Bedeutung, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Schwierigkeiten haben, eine solche Weiterbildung zu finanzieren. Das Aufstiegs-BAföG stellt sicher, dass die berufliche Weiterentwicklung nicht an den finanziellen Ressourcen scheitert und ermöglicht es einer breiten Zielgruppe, von dieser neuen Fortbildungsmöglichkeit zu profitieren. Dies ist nicht nur ein Gewinn für die individuelle Karriereentwicklung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung in der IT-Branche.
Vorteile für Unternehmen: Investition in die Zukunft des eigenen IT-Personals
Für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, bietet die neue IT-Fortbildungsverordnung eine hervorragende Gelegenheit, ihr IT-Personal langfristig zu qualifizieren und zu binden. Indem sie ihre Mitarbeitenden durch praktische Umsetzungsmöglichkeiten bei der berufsbegleitenden Weiterbildung unterstützen, investieren sie direkt in die Zukunft ihres Unternehmens. Die praxisnahe Ausbildung und die enge Verzahnung von Theorie und Praxis führen dazu, dass das Unternehmen von den neu erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten der Mitarbeitenden unmittelbar profitiert. Darüber hinaus stärkt die Unterstützung durch den Arbeitgeber die Loyalität und Zufriedenheit der Mitarbeitenden, was sich positiv auf die Mitarbeitermotivation und die Unternehmensbindung auswirkt. In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel in der IT-Branche zunehmend spürbar wird, kann diese Form der Weiterbildung einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstellen.
Um mehr über die Möglichkeiten der neuen IT-Fortbildungsverordnung zu erfahren und wie Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden davon profitieren können, besuchen Sie die Website von Compers unter https://www.compers.de/.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ComPers Computer Personalberatung GmbH
Herr Dierk Harder
Ludwig-Erhard-Straße 18
20459 Hamburg
Deutschland
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email : harder@compers.de
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