ALLGEMEIN

Defektes Türschloss

Wer zahlt den Schaden – der Mieter oder Vermieter?

BildDer Schlüssel steckt fest im Schloss und lässt sich nicht mehr drehen. Das Türschloss der Wohnung ist beschädigt und funktioniert nicht mehr oder nicht mehr reibungslos. Das sind klare Fälle für den Schlüsseldienst! Die Frage ist nur: Sind die Reparaturkosten vom Mieter zu übernehmen oder muss der Vermieter bezahlen? Der AC Schlüsseldienst Aachen klärt auf.

Grundsätzlich gilt: Bei Schäden, die der Mieter nicht mutwillig verschuldet hat, ist der Vermieter verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen. Dies gilt für alle Instandhaltungs- und Schönheitsreparaturen, das besagt der Paragraph § 538 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): “Verschlechterungen der Mietsache”, die allein durch einen vertragsgemäßen Gebrauch zustande kommen, sind keine Angelegenheit des Mieters. Es handelt sich dabei um gewöhnlichen Verschleiß. Und somit muss der Mieter auch die anfallenden Kosten nicht bezahlen.

Übrigens: Bei mutwilliger Beschädigung eines Türschlosses durch Dritte ist immer der Vermieter verpflichtet, die Reparaturkosten zu tragen (Urteil vom Amtsgericht Düren, Az. 47 C 43/10).

Der Vermieter weigert sich zu bezahlen – was nun?
Oft weigern sich Vermieter, ein defektes Türschloss austauschen zu lassen oder die Kosten für ein neues Schloss zu übernehmen. Es kommt auch nicht selten vor, dass die Hausverwaltung den Schlüsseldienst beauftragt und dem Mieter die Rechnung zusendet.
Der AC Schlüsseldienst in Aachen rät: Teilen Sie dem Vermieter oder der Hausverwaltung umgehend mit, dass Sie die Reparaturkosten nicht übernehmen müssen, da es sich um Verschleiß handelt. Weigert sich der Vermieter weiterhin, drohen Sie ihm mit anwaltlichen Schritten. In letzter Konsequenz reicht oft ein Schreiben vom Anwalt, und die Sache ist vom Tisch.

Extra-Tipp vom AC Schlüsseldienst Aachen: Bitten Sie den Schlüsseldienst schon im Vorfeld, die Rechnung direkt an Ihren Vermieter oder an die Hausverwaltung zu schicken.

Vorsicht: Kleinreparaturklausel
Wurde jedoch eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag eingefügt, können Reparaturen an Türschlossern grundsätzlich als Kleinreparaturen abgerechnet werden und müssen vom Mieter übernommen werden. Wird die vereinbarte Betragsgrenze aber überschritten, muss der Mieter die Reparaturkosten nicht tragen – auch nicht anteilig.

Extra-Tipp vom AC Schlüsseldienst Aachen:
Damit es keinen weiteren Ärger mit dem Vermieter gibt, sollten Mieter im Falle von Schlüssel- und Schlossproblemen immer einen seriösen ansässigen Schlüsseldienst bzw. Schlüsselnotdienst beauftragen, der am besten die Festpreise auf seiner Webseite veröffentlicht. Achten Sie auch darauf, dass der Schlüsseldienst keine Callcenter-Weiterleitung, kein Vermittler und keine 0800-Servicenummer hat. Schauen Sie auf dem Homepage unter Impressum nach!

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

AC Schlüsseldienst Aachen
Herr Murat Tur
Marienbongard 24
52062 Aachen
Deutschland

fon ..: 0241 – 99 759111
web ..: https://www.schluesseldienstaachen.de
email : info@schluesseldienstaachen.de

Schlüsseldienst und Schlüsselnotdienst in Aachen.

Pressekontakt:

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