Faire Vergütung statt willkürlicher Pauschale
Die PKG setzt sich seit Jahren dafür ein, Missstände im deutschen Gesundheitswesen anzusprechen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
So auch beim Thema fairer Kosten für die Instrumenten-Aufbereitung bei Operationen.
Für Stefan Elmshäuser, Pressesprecher der Deutschen Praxisklinikgesellschaft, ist die gängige Abrechnungspraxis für die Sterilisationskosten bei ambulanten Operationen überholt und gefährdet womöglich sogar die Patientensicherheit.
“Leider bewegen wir uns bei der Ermittlung der Sterilisationskosten in Deutschland wie in vielen anderen Bereichen der medizinischen Versorgung nicht mehr auf der Höhe der Zeit”, erklärt Elmshäuser. Statt die tatsächlich bei einer Operation anfallenden Sterilisationskosten zu vergüten, werde hierzulande noch immer auf eine willkürliche Pauschale gesetzt, die sich an den falschen Parametern orientiere. So leite die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Vergütung aktuell ausschließlich von der zeitlichen Dauer oder der Schwere eines Eingriffs ab.
“Was aktuell vollkommen fehlt, ist zum Beispiel ein variabler Anteil innerhalb der Vergütung, der den Personalaufwand, sowie die aktuell massiv gestiegenen Energiekosten beim Sterilisationsprozess berücksichtigt”, so Elmshäuser. Die derzeit angewendete Pauschale erzeuge insbesondere vor den ständig steigenden Personalkosten, sowie den gesteigerten Energiekosten einen unnötigen Leistungsdruck. Der Sterilisationsvorgang sei komplex und erfordere eine maximale Sorgfalt, die nicht kaputtgespart werden dürfe.
“Es kann nicht angehen, dass Kliniken und Ärzte am Ende draufzahlen, um die für eine OP angemessenen und vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen umzusetzen”, so Elmshäuser. Tatsächlich setzen sich die Sterilisationskosten aus zahlreichen unterschiedlichen Positionen zusammen. Dazu gehören Sachkosten, Validierung, sowie die jährliche Wartung der Steris und der Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDGs). Den Hauptanteil der Sterilisationskosten machen die Aufwendungen für Personal und Energie aus.
Doch wie ließe sich eine faire Vergütung ermitteln?
Um die Antwort auf diese Frage zu finden, muss man sich den Sterilisationsprozess etwas genauer anschauen. Im Zuge dieses Prozesses wird das Sterilgut in sogenannten und Containern und Cages in einen sogenannten Steri gegeben. Dessen Aufnahmevolumen wird in STE (Sterilisationseinheit) gemessen. Um zu ermitteln, welche Sterilisationskosten tatsächlich bei einer Operation entstehen, müsste nun das Volumen der Container oder Cages je nach Größe in eine STE oder in eine STE umgerechnet werden. Außerdem ist jedes Instrument, jeder Container oder Cage mit einem Barcode versehen, der in eine Software eingelesen wird, so dass nachweisbar ist, welches Instrument oder welcher Cage beim jeweiligen Patienten zum Einsatz kam. Der Barcode enthält sogar Informationen darüber, wer das Sterilgut verpackt hat. Ein Ablaufdatum wird ebenfalls festgehalten.
“Es wäre ein Einfaches, aus den bereits vorhandenen Daten, einen Durchschnittswert zu ermitteln und festzustellen, wieviel eine STE-Einheit in Euro kostet”, führt Elmshäuser weiter aus. Dieser Betrag könne dann unmittelbar an steigende Energiekosten sowie an steigenden Personal- und Sachkosen angeglichen werden, so dass Ärzte für das Einhalten der Hygienemaßstäbe nicht mehr finanziell bestraft werden.
“Wir sehen die Kassenärztliche Bundesvereinigung hier dringend in der Pflicht, in diesem sehr sensiblen Bereich endlich eine angemessene Vergütung einzuführen, auf die sich Ärzte und Patienten gleichermaßen verlassen können.”
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