Fristen für die Nebenkostenabrechnung – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Experten der ERGO Group informieren
Timo W. aus Würzburg:
Ich bin bei meinen Eltern ausgezogen und werde in diesem Jahr zum ersten Mal selbst eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Gibt es Fristen, an die ich mich zum Beispiel bei Nachzahlungen halten muss?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wann Mieter ihre jährliche Nebenkostenabrechnung erhalten, ist sehr unterschiedlich. Vermieter müssen sie ihren Mietern lediglich innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Halten sie sich nicht daran, müssen Mieter nicht nachzahlen. Ihr Recht auf eine Abrechnung und auf die Auszahlung eines möglichen Guthabens behalten sie jedoch trotzdem. Nach Erhalt sollten Mieter die Abrechnung so schnell wie möglich öffnen und prüfen. Denn eine Nachzahlung müssen sie in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen. Die gleiche Frist gilt auch für Vermieter bei der Auszahlung eines Guthabens. Außerdem können Nebenkostenabrechnungen durchaus fehlerhaft sein. Ist zum Beispiel eine formelle Angabe wie der Abrechnungszeitraum nicht angegeben oder nicht korrekt oder ist der Verteilerschlüssel nicht erklärt, haben Mieter zwölf Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Wichtig: Für Nachzahlungen gilt dennoch die dreißigtägige Frist. Mieter, die Fehler in der Abrechnung vermuten, sollten diese zwar bezahlen – aber unter Vorbehalt. Empfinden Mieter zum Beispiel die Kosten für die Hausreinigung als ungewöhnlich hoch, haben sie zudem die Möglichkeit, bei ihrem Vermieter eine Einsicht in die Belege einzufordern, auf denen die Abrechnung basiert. Bei Problemen oder Unstimmigkeiten ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um die Angelegenheit zu klären.
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