Frühlingsfrische für den Garten
ARAG Experten geben Tipps zum Saisonstart im Schrebergarten
März. Die Sonne lacht, die Temperaturen steigen. Saisonstart in der Kleingartenkolonie. Nun heißt es Schotten auf, Wasser marsch – und buddeln, was das Zeug hält. Doch Achtung, bei den ersten vorbereitenden Gartenarbeiten gibt es einige Regeln zu beachten. Vor allem frischgebackene Laubenpieper sollten einen Blick in die Kleingarten-Ordnung ihres Vereins werfen, bevor sie mit der Arbeit beginnen. Sonst droht Ungemach. Die ARAG Experten mit einem Überblick.
Der Kleingarten und die rechtlichen Aspekte
Wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Es bestimmt unter anderem, wann ein Garten überhaupt als Kleingarten gilt: Er muss in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten und gemeinschaftlichen Einrichtungen – also einer Kleingartenanlage – liegen und darf nur zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt werden. Zudem darf die Laube nicht größer als 24 Quadratmeter und nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Privatsphäre achten
Ein Kleingarten in Deutschland ist durchschnittlich 370 Quadratmeter (https://www.kleingarten-bund.de/de/bundesverband/zahlen-und-fakten/) groß. Zudem dürfen Zäune und Hecken in der Regel nicht höher als 1,20 Meter sein. Bei dieser Nähe ist nachbarschaftliche Rücksicht angesagt! Dazu herrschen in den meisten Kleingartenanlagen strenge Ruhezeiten. Wer also Mähen, Sägen oder Hämmern möchte, sollte sich vorher erkundigen, zu welchen Zeiten es lauter werden darf.
Ab ins Beet
Ist der Frost vorbei, kann das Beet frühjahrsfit gemacht werden. Als erstes raten die ARAG Experten, Mulch, Laub und sonstiges Material, das als Winterschutz diente, zu entfernen, damit sich der Boden schneller erwärmen kann und die ersten Frühblüher mit Licht und Luft versorgt werden. Anschließend sollte die Erde nur oberflächlich mit einer Harke gelockert werden, damit neue Triebe leichter wachsen können. Bevor die ersten frühen Gemüsesorten, wie z. B. Möhren, Erbsen oder Feldsalat, gesät werden, gibt eine Schicht neuer Kompost der Erde den nötigen Frischekick.
Der Trick mit dem Saatband
Damit die Pflanzensamen nicht bei starkem Regen weggespült werden, verraten die ARAG Experten einen einfachen Trick: Die Samen auf einem Saatband oder einer Saatscheibe anordnen. Dabei können auch Kinder hervorragend helfen: Einfach etwas Küchenpapier in die gewünschte Form schneiden und die obere Lage vorsichtig entfernen und aufbewahren. Anschließend das Papier anfeuchten, und die Samen drauf verteilen. Es eignen sich vor allem Dunkelkeimer, also Pflanzen, die mit Erde bedeckt sein mögen, wie beispielsweise Radieschen, Möhren oder einige Küchenkräuter. Wenn alle Samen verteilt sind, wird die oberste Papierlage, die anfangs entfernt wurde, ebenfalls vorsichtig angefeuchtet und wieder über die Lage mit den Samen gelegt. Wenn das Saatband nicht direkt eingepflanzt werden soll, raten die ARAG Experten, es gut trocknen zu lassen, einzurollen und kühl, trocken und dunkel zu lagern – z. B. in einem sauberen, trockenen Marmeladenglas.
Igeln ihren Lebensraum lassen
Igel halten Winterschlaf. Und zwar so lange, bis es wieder genügend Nahrung gibt. Zu ihren Lieblingsspeisen gehören Käfer und Larven. Die schlüpfen – je nach Wetterlage – aber erst Ende März oder sogar noch später. Daher raten die ARAG Experten, spitze und scharfe Gartengeräte nur sehr vorsichtig einzusetzen. Und Mähroboter sollten möglichst nicht nach Einbruch der Dämmerung laufen, weil die Igel dann auf Nahrungssuche sind.
Der Garten ist zum Gärtnern da
Der Lohn für das Jäten, Säen, Düngen und durch die Beete Kriechen ist die eigene Ernte. Noch nie hat eine Möhre besser geschmeckt, war ein Apfel knackiger oder eine Stachelbeere süßer als aus dem eigenen Garten. Gleiches gilt für das Frühstücksei: So richtig lecker ist es eigentlich erst, wenn das Huhn einen Namen hat und im Hühnerstall um die Ecke wohnt. Vorzugsweise im eigenen Garten. Doch die ARAG Experten weisen bei aller Tierliebe darauf hin, dass die Tierhaltung im Schrebergarten verboten sein kann, weil sie nicht zur kleingärtnerischen Nutzung gehört.
Weitere interessante Informationen zum Thema Schrebergarten unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2888/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de
Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de
AchtungFür den Inhalt des Artikels ist der jeweilige Autor und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich. |