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Für Rentner und Senioren ab 60 – Neues BestAger Darlehen als Alternative zum Teilverkauf

Hypothekendarlehen für Rentner / Günstige Alternative zum Teilverkauf / Darlehen muss zu Lebzeiten nicht zurück gezahlt werden / Darlehensnehmer bleibt Alleineigentümer

BildDas neue BestAger Darlehen ist das richtige Darlehen für Sie ab 60, wenn Sie Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie in Deutschland sind. Als Darlehenssicherheit dient die Eintragung einer erstrangigen Grundschuld. Möglicherweise haben Sie unser Darlehensangebot auch schon mit anderen Finanzierungsformen verglichen. Ein wichtiger Vorteil, den Sie als BestAger-Darlehenskunde genießen, ist, dass Sie alleiniger Eigentümer Ihrer Immobilie bleiben. Sie übertragen dem Kreditgeber kein Eigentum.

Auch die Kosten, die mit dem BestAger Darlehen verbunden sind, sind für Sie sehr überschaubar. Sie zahlen lediglich Ihre fest monatliche Darlehensrate – die Ratenhöhe steht dank unseres Angebots mit einer 25-jährigen Zinsbindung langfristig für Sie fest. Diese Zinsfestschreibung können Sie sogar auf 40 Jahre verlängern.

Um die Grundschuld als Darlehenssicherheit in Ihr Grundbuch zu beauftragen, wählen Sie selbst einen Notar (Sie können einen beliebigen Notar in Deutschland wählen). Ihr Notar lässt beim zuständigen Grundbuchamt, in der Regel dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort, die Grundschuld ins Grundbuch eintragen. Sobald das geschehen ist, kann die Allianz das Darlehen an Sie auszahlen.

Die Auszahlung des BestAger Darlehens können Sie 12 Monate nach Darlehensgewährung in die Zukunft verschieben. Sie können sich in diesem Jahr auch Teilbeträge auszahlen lassen. Ihr Vorteil besteht darin, dass Sie die monatlichen Raten nur auf den in Anspruch genommenen Darlehensteil bezahlen. Dadurch lassen sich im ersten Jahr ein durchaus mehrere hundert Euro sparen.

Das BestAger Darlehen kommt für Sie in Frage, wenn Sie mindestens 60 Jahre alt sind. Bei Verheirateten muss mindestens ein Darlehensnehmer über 60 Jahre oder älter sein. Es gibt kein Alterslimit “nach oben”. Damit können Sie unser Darlehen auch beantragen, wenn Sie 70 Jahre, 80 Jahre oder älter sind. Gerade ältere Menschen haben häufig Schwierigkeiten, woanders noch eine Finanzierung zu beantragen. Das BestAger Darlehen ist speziell für diese Kunden konzipiert.

Eine Reserve fürs Alter zu haben, das eigene “Betongold” in wahre Münze zu verwandeln, ohne die eigene Immobilie verkaufen zu müssen – das wünschen sich viele ältere Menschen. Für Ihr BestAger-Darlehen ist die maximale Darlehenshöhe durch den Wert Ihrer Immobilie festgelegt. Bis zu 40 % des von uns festgestellten Immobilienwertes können Sie als Darlehenssumme beantragen.

Eine Besonderheit der BestAger-Finanzierung ist die Möglichkeit, dass Sie eine Darlehensrate ohne Tilgung wünschen können. In diesem Fall besteht Ihre monatliche Rate nur aus dem Zins, also der “Leihgebühr” für das Darlehen. Sie zahlen damit jedoch nicht auf das Darlehen selbst zurück. Im Darlehensvertrag wird dieser Passus explizit vermerkt: “Aufgrund der geringen oder nicht vorhandenen Tilgung wird das Darlehen zu Lebzeiten des oder der Darlehensnehmer voraussichtlich nicht zurück gezahlt”.

Sind Sie Verheiratet, würde der Tod eines Darlehensnehmers ein vorzeitiges Rückzahlungsrecht für den verbleibenden Ehepartner auslösen. Mit der Rückzahlung des Darlehensbetrags endet das Darlehen. Der verbleibende Ehepartner ist selbstverständlich auch berechtigt, das Darlehen einfach fortzuführen. Am Darlehenszins und den Darlehenskonditionen, die ursprünglich vereinbart wurden, ändert sich damit nichts. Das Gleiche gilt für die Erben, wenn auch der letzte (oder einzige) Darlehensnehmer verstorben ist: Die Erben können das Darlehen entschädigungslos zurückzahlen, etwa durch den Verkauf der Immobilie. Sie können sich aber auch dafür entschieden, das BestAger-Darlehen fortzuführen. Das kann Sinn machen, wenn die Erben die Immobilie vielleicht nicht sofort verkaufen, sondern gegebenenfalls vermieten oder sogar selbst nutzen möchten.

Ein anderer Fall kann auftreten, wenn der oder die Darlehensnehmer während der Darlehenslaufzeit ins Pflegeheim oder betreute Wohnen umziehen müssen. Auch in diesem kann das Darlehen einfach fortgesetzt werden. Die Immobilie kann in diesem Fall zum Beispiel vermietet werden. Manchmal ist auch ein Verkauf die letzte Möglichkeit. Durch den Verkauf der Immobilie würde die Allianz den Darlehensbetrag aus dem Verkaufserlös zurück erhalten. In den ersten zehn Jahren nach Vollauszahlung des BestAger Darlehens würde in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden.

Das BestAger Darlehen kann zehn Jahre nach Vollauszahlung mit einer Frist von 6 Monaten entschädigungsfrei durch den Darlehensnehmer zurückbezahlt werden. Mit der Rückzahlung des Darlehensbetrages würde das Darlehen enden. Dies gilt für jedes Hypothekendarlehen, die Rückzahlungsoption regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB §489).

Für Ihr BestAger Darlehen gelten die günstigen Zinskonditionen der Baufinanzierung. Gerade deshalb ist das Darlehen für Menschen über 60, für Rentner und auch für ehemalige Selbständige so attraktiv. Ihre persönliche Kondition für Ihr BestAger Darlehen ist abhängig von der gewünschten Darlehenshöhe, der Lage Ihrer Immobilie und anderen Faktoren.

Sie wünschen sich ein persönliches Angebot für Ihr BestAger-Darlehen? Wir berechnen für Sie am Telefon die mögliche Darlehenshöhe. Im Anschluss senden erhalten Sie per Post ein Angebot. Zusätzlich erhalten Sie von uns eine Checkliste mit allen Unterlagen, die wir zum Darlehensantrag von Ihnen benötigen. Ihr BestAger-Darlehen können Sie einfach und bequem von zu Hause beantragen. Dieses Vorgehen hat sich zig-fach bewährt – wir freuen uns über viele positive Rückmeldungen zufriedener BestAger-Darlehenskunden aus ganz Deutschland. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.

Jens Schmidt, Allianz Kredit-Experte
Ansprechpartner für Ihre BestAger Anfrage aus ganz Deutschland
Tel. 0421-83673100

Darlehen im Alter – Informationen online [hier klicken]

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Hauptvertretung der Allianz
Herr Jens Schmidt
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Jens Schmidt ist gebundener Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, eingetragen im Vermittlerregister. Seine Eintragung ist einzusehen unter www.vermittlerregister.info

Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.

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