ALLGEMEIN

GEG-Novelle: Viele Fragen offen

Die Bundesregierung hat sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Ab Januar 2024 soll möglichst jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Alle neu eingebauten Heizungen sollen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – ab 2045 sind keine fossilen Brennstoffe mehr erlaubt. Zur Vermeidung sozialer Härten enthält der GEG-Entwurf zahlreiche Ausnahmen, Übergangsregelungen und Fördermöglichkeiten. Unproblematisch sind diese allerdings nicht: Auch weiterhin erachtet der VDIV Deutschland die Umsetzungsfristen zum Tausch von Heizungssystemen als zu kurz, was absehbar auch zu Lieferschwierigkeiten und einer dynamischen Preisentwicklung führen wird. Auch das flankierende Förderkonzept für erneuerbares Heizen klärt eine wichtige Frage nicht: Wie beständig und sicher ist die angekündigte Förderung?

Der VDIV Deutschland kritisiert zudem massiv, dass nur selbstnutzende Eigentümer und private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst genutzt), in den Anspruch der neuen Fördersätze kommen. “Viele Vermieter sind von der Grundförderung ausgeschlossen. Das trifft am Ende des Tages auch Mieter und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei”, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Auch die über 80-Jährigen werden Konflikten ausgesetzt. Diese sollen von den Kosten einer Heizungserneuerung befreit sein (§ 71 i Abs. 2 GEG-E), aber nur in bestimmten Fallkonstellationen.

Im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wurde der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung besprochen. Im Fokus stand auch dort, wie das Förderkonzept aussehen soll.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss so weiterentwickelt werden, dass auch künftig die Förderung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passt und mögliche Härtefälle besser adressiert werden können. Der dazu vorgelegte Bericht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) besagt: “Das neue Förderkonzept besteht aus vier Elementen: einer Grundförderung, bei der Bürgerinnen und Bürger wie bereits bislang Zuschüsse für den Heizungstausch erhalten können. Zum zweiten kann die Grundförderung durch einen Klimabonus weiter erhöht werden. Als drittes Element bleibt neben der Zuschussförderung eine ergänzende Kreditförderung weiterhin möglich und schließlich bleibt die heute schon bestehende Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument weiterhin erhalten.”

Der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel teilte auf Nachfrage mit, dass für dieses Jahr im Haushalt rund 13 Milliarden Euro für Fördermaßnahmen insgesamt vorgesehen sind.

Mehr Infos zur “GEG-Novelle” in der Originalmeldung unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/geg-novelle-viele-fragen-offen/

Als Immobilienbesitzer immer auf dem neusten Stand

Auf der Internetseite der Hausverwaltung Köln findet der Immobilienbesitzer immer die wichtigsten aktuellen Themen.

Hier ein kleiner Auszug:

https://www.hausverwaltung-koeln.com/geg-novelle-viele-fragen-offen/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/baupreise-fuer-wohngebaeude-steigen-weiter/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/was-steht-zu-bauen-und-wohnen-im-berliner-koalitionsvertrag/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/hessen-startet-digitales-potenzialkataster/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundesrat-dringt-auf-elementarschaden-pflichtversicherung/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/strompreisbremse-entlastungen-fuer-waermepumpennutzer/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/investitionsbereitschaft-in-kauf-und-sanierung-hat-sich-halbiert/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/grosser-kostenunterschied-fuer-wallboxen-im-mehrfamilienhaus/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/nachbesserungsbedarf-referentenentwurf-zum-geg-liegt-vor/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/geg-novelle-abgestimmter-referentenentwurf-zum-geg-in-der-verbaendeanhoerung/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/energetische-sanierung-umsetzen-fuer-weg-finanziell-nicht-machbar/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/vdiv-stipendienprogramm-2023-fuer-engagierte-nachwuchskraefte/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/kommt-die-abwrackpraemie-fuer-alte-heizsysteme/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/grundsteuer-bescheide-umgehend-pruefen/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/haertfallhilfen-energie-fuer-kmu-und-private-haushalte/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/vermietende-haben-keine-lust-auf-smart-meter/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/immobilien-des-bundes-in-zehn-jahren-rund-12-200-wohnungen-veraeussert/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/wohnungsbau-weniger-auftraege-mehr-stornierungen/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/wendepunkt-kaufpreise-fuer-wohnimmobilien-fallen-das-erste-mal-seit-13-jahren/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/herausforderung-fuer-immobilienmanager-datenaustausch-ist-nadeloehr/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/unternehmen-mit-innovativer-ausrichtung-gesucht-fuer-die-auszeichnung-zur-immobilienverwaltung-des-jahres/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/sanierungsbedarf-bei-jeder-zweiten-gekauften-immobilie/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/grundsteuerreform-gemeinden-sollen-sie-aufkommensneutral-gestalten/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/e-mobilitaet-anzahl-und-leistung-der-oeffentlichen-ladesaeulen-steigen/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/rekordjahr-2022-zukunft-der-pelletheizung-dennoch-ungewiss/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/projekt-lowex-zu-waermepumpen-in-bestand-mehrfamilienhaeusern/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/provisionssplitt-keine-nachteile-fuer-makler/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/wohnungsneubau-bricht-ein-69-prozent-weniger-als-im-vorjahr/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/zuschuss-fuer-einkauf-von-brennstoffen-wie-oel-pellets-und-fluessiggas-fuer-eigentuemer-maximal-2-000-euro/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/balkonkraftwerke-was-gilt/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/pv-strategie-der-bundesregierung-vorgestellt-steckersolargeraete-und-mehrfamilienhaeuser-im-fokus/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/wie-geht-modernes-immobilienmanagement/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/eu-parlament-stimmt-mit-grosser-mehrheit-fuer-ambitionierte-gebaeuderichtlinie/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/novelle-gebaeudeenergiegesetz-bundesregierung-plant-investitionsanreize-ausnahmen-und-uebergangsfristen/

Wenn Sie Wohnungseigentum besitzen und sich dies bereits in der Verwaltung durch eine Immobilienverwaltung befindet, kann Ihnen Ihre Hausverwaltung weiterhelfen und Ihnen die Neuerungen im Detail erklären. Haben Sie noch keine Hausverwaltung oder planen erst den Erwerb von Wohnungseigentum, wenden Sie sich doch im Vorfeld an eine kompetente Immobilienverwaltung in Ihrer Nähe, in Köln etwa die Hausverwaltung Köln, Schleumer

Über die Hausverwaltung Köln

Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.

Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag. sowie nützliches Hintergrundwissen zu verwandten Themen wie Hebesatz, Weiterbildung , Grundstückspreis, Hauskostenabrechnung, Indexmiete, Kündigungsschreiben, Tiefgaragenstellplatz, Mietpreisspiegel, Staffelmiete, Zeitmietverträge sowie Wohngeld und Wohngeldanspruch.

Kontakt

Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
Siegburger Str. 364
51105 Köln

Tel: 0221 / 8307747
Fax: 0221 / 835189

E-Mail: kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Web: https://www.hausverwaltung-koeln.com

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
Herr Albert Waiblinger
Siegburger Str. 364
51105 Köln
Deutschland

fon ..: 0221 / 8307747
fax ..: 0221 / 835189
web ..: https://www.hausverwaltung-koeln.com
email : kontakt@hausverwaltung-koeln.com

Über die Hausverwaltung Köln
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Hausverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

NICHT NEBENBEI. SONDERN MITTENDRIN.
Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.

Für die Belange und Wünsche steht das Hausverwaltungs-Team und selbstverständlich auch die Geschäftsführung kompetent zur Seite. So wird dafür gesorgt. dass die Buchhaltung ordnungsgemäß aufgestellt ist, sich darum gekümmert, dass das Dach erneuert wird und sichergestellt, dass man sich in seinem Haus wirklich wohlfühlen kann ” und das 24 Stunden am Tag.

Dabei hilft der Hausverwaltung Köln nicht zuletzt auch ihre langjährige Erfahrung als eigenständiger Bauträger: in den ersten Jahren nach 1989, der Unternehmensgründung durch Horst Schleumer, konnten so mehrere hochwertige Immobilienprojekte in Köln realisiert und anschließend auch deren Verwaltung übernommen werden. Die Mehrzahl der Eigentümergemeinschaften, die in dieser Zeit entstanden sind, werden bis heute von der Hausverwaltung Köln betreut.

Seit 2004 konzentriert sich die Schleumer Immobilien Treuhand-Verwaltungs OHG ausschließlich auf die Verwaltertätigkeit.

Ein kleines, schlagkräftiges Team hochqualifizierter Experten sind für ein umfangreiches und stetig wachsendes Objekt-Portfolio in der Größenordnung von 10-200 Wohneinheiten im Großraum Köln verantwortlich.  Und war 2013 das erste privatwirtschaftliche Unternehmen, das im Erzbistum Köln mit der Verwaltung kirchlicher Liegenschaften betraut wurde.

Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien-Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

Pressekontakt:

da Agency – Webdesign & SEO Agentur
Herr Peter Sreckovic
Postfach 620263
50695 Köln

fon ..: 0221-64309972
web ..: https://www.da-agency.de
email : info@da-agency.de

Achtung

Für den Inhalt des Artikels ist der jeweilige Autor und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich.

 

Related Articles

Back to top button