Hochwertiger Austausch-Turbolader von ALANKO ist sicher
– ABE des Fahrzeugs bleibt erhalten
– Turbolader brauchen keine ABE
– Funktion des Teils ist entscheidend
Eine ABE braucht jedes Fahrzeug. Sie kann erlöschen, wenn jemand nicht zugelassene Teile in das Auto einbaut. Aber: braucht deshalb jedes einzelne Ersatzteil eine ABE? Für die Turbolader von ALANKO jedenfalls ist eine solche Bescheinigung nicht erforderlich. Das hat eine rechtliche Stellungnahme der renommierten Anwaltskanzlei Osborne Clarke ergeben. Eine Kernaussage ist dabei besonders wichtig: “Wird durch den Einbau eines Austausch-Turboladers das Abgas- und Geräuschverhalten nicht verschlechtert, hat der Einbau keine Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.” Werkstatt-Profis können also getrost zu einem alternativen Turbolader mit hoher Qualität greifen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Verwenden sie einen Turbolader von ALANKO, sind sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
“Die pauschale Annahme, dass die Betriebserlaubnis erlischt, ist falsch. Weder gibt es eine allgemeine Genehmigungspflicht für Austausch-Turbolader, noch führt der Einbau grundsätzlich, unabhängig von einer Bewertung im Einzelfall, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis,” heißt es in der Stellungnahme. Ebenso wenig ist danach eine besondere Typgenehmigung für Turbolader erforderlich, da für Austausch-Turbolader kein besonderes europäisches Genehmigungsverfahren vorgesehen ist.
Verunsicherung wegen ABE im Markt
“Es könnte sein, dass manche Marktteilnehmer gezielt versuchen, Kfz-Profis mit Aussagen über die Notwendigkeit einer ABE zu verunsichern,” mutmaßt Ghalib AlahRachi, Geschäftsführer des Turboladerspezialisten ALANKO. “Dabei erfüllt ein qualitativ hochwertiger Austausch-Turbolader seine Aufgabe nicht schlechter als das ursprünglich verbaute Teil. Wir haben das nicht nur gutachterlich prüfen lassen, sondern dazu auch aussagekräftige Tests gemacht.”
Es sei zwar grundsätzlich möglich, dass beim Einbau von Austauschteilen ohne ABE die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen könne, heißt es in der rechtlichen Stellungnahme, die einem Rechtsgutachten ähnelt. Dabei geht es aber konkret darum, dass zum Beispiel ein Turbolader das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Bei den Turboladern des renommierten Herstellers ALANKO ist dies aber nicht der Fall. Grundsätzlich kann man ja auch nicht davon ausgehen, dass ein Austausch-Turbolader die Emissionswerte beeinflusst, wenn er seine Aufgabe wie vorgesehen erfüllt.
Freier Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt
Der freie Wettbewerb zwischen verschiedenen Marktteilnehmern liegt auch ALANKO-Geschäftsführer Ghalib AlahRachi sehr am Herzen. Und genau diesen sieht er bei Aussagen zur nötigen ABE von Turboladern beeinträchtigt. “Unsere Austausch-Turbolader können sich mit den so genannten Originalteilen in jeder Hinsicht messen. Sie erfüllen ihre Funktion problemlos und bieten demjenigen, der sie verwendet, große Preisvorteile. Eine ABE brauchen sie aber nicht.”
Über ALANKO
ALANKO aus dem rheinland-pfälzischen Sinzig ist ein innovativer Ersatzteil-Hersteller. Drei Brüder leiten das Familienunternehmen mit mittlerweile 50 Mitarbeitern. Wichtigste Botschaft für den ambitionierten Hersteller: Hochwertige Qualität zu günstigen Preisen.
Einen großen Schwerpunkt setzt ALANKO bei den Turboladern. Kunden erhalten hier pfandfreie Turbolader aus eigener Entwicklung. Laufend kommen neue Referenzen dazu. Bemerkenswert ist der Lieferumfang: neben den zugehörigen Dichtungen gibt es Einlaufschmierung, Bolzen, Kupfermuttern und sogar Handschuhe.
Jedes Jahr entwickelt der Hersteller bis zu 100 neue Turbolader und erreicht damit eine Sortimentstiefe, die man bei anderen Herstellern lange suchen muss.
Neben neuen gibt es im Sortiment auch aufbereitete Turbolader. Auch wenn man die Aufbereitung heute nicht mehr selbst erledigt, kann ALANKO auf jahrzehntelange Erfahrungen beim Ersatzteil-Remanufacturing zurückblicken und kennt sich deshalb mit den Prozessen bestens aus.
Firmenkontakt
ALANKO GmbH
Daniela Gerckens
Kranzweiherweg 22
53489 Sinzig
02642 99990-11
gerckens@alanko.de
http://www.alanko.de
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