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Im Sog der Streams

ARAG Experten zeigen auf, wo bei Streaming-Diensten Vorsicht geboten ist

Mit Herbstwetter und Zeitumstellung bricht die Cocooning-Saison an: Statt auszugehen und die Partyviertel unsicher zu machen, genießen es viele, es sich zu Hause gemütlich zu machen. Ab auf die Couch mit den Liebsten, die Chips-Schale auf den Schoß und den Fernseher an. Inzwischen laufen in den meisten Haushalten längst Netflix, Amazon Prime oder Disney+. Trotz allerhand Pluspunkten weisen die ARAG Experten auf ein paar Probleme beim sogenannten “Streamen” hin.

Fernsehen 2.0
Klassisches oder lineares Fernsehen, öffentlich-rechtlich und privat, Streaming alias Video on Demand (kurz VoD) alias digitaler Content: Fernsehen ist vielseitiger und individueller geworden. Dabei ist es vornehmlich die ältere Generation, die noch klassisch TV konsumiert. Jüngere Menschen sind laut der ARAG Experten eindeutig Fans der Streaming-Dienste: Tatsächlich nutzen mehr als 20 Prozent (https://de.statista.com/infografik/30444/verteilung-der-nutzungszeit-bei-linearem-fernsehen-und-digitalem-video-content-in-deutschland/) aller Deutschen gar kein lineares Fernsehen mehr. Die Abonnentenzahlen schnellen folglich bei den digitalen Anbietern nach oben: So konnte beispielsweise Netflix sich um 14 Prozent auf rund 280 Millionen Abonnenten steigern. Zu den beliebtesten Video-on-Demand-Anbietern gehört allerdings Amazon Prime Video (https://de.statista.com/statistik/kategorien/kategorie/21/themen/196/branche/streaming/#statistic2).

Der Kosten-Faktor
Vor einigen Monaten machte Netflix vor allem deswegen von sich reden, weil der Konzern sich an einer Preiserhöhung versuchte, die er den Kunden mehr oder weniger unterjubeln wollte. So wurde der Nutzer einfach nur informiert, ohne aber erneut seine Einwilligung erteilen zu müssen. Jedoch hatte das Unternehmen die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Trotz großer Netflix-Liebe klagten Verbraucherschützer und bekamen Recht. So kann der Anbieter zwar seine Preise erhöhen wie es ihm beliebt, aber er muss den Abonnenten dann die Möglichkeit geben, diese Erhöhung abzulehnen und zu kündigen (Kammergericht Berlin, Az.: 23 U 15/22 und 23 U 112/22).

Nervige Werbung
Wo den Kunden das Geld nicht direkt aus der Tasche gezogen werden kann, da werden Umwege gegangen. Das günstigste werbefreie Abo hat Netflix komplett abgeschafft, selbst ein Test-Account wird seit diesem Jahr laut ARAG Experten nicht mehr angeboten. Wer halbwegs günstig dabei sein möchte, muss sich für die werbefinanzierte Variante entscheiden – schön für Netflix, denn so wird doppelt verdient: Einnahmen gibt es also von den Zuschauern ebenso wie vom Werbekunden. Der Sender steht damit allerdings nicht alleine. Auch Amazon Prime spart an der einen Stelle und erhöht an der anderen. Hier beißt der Nutzer nicht nur in den sauren Reklame-Apfel, sondern muss sich in der Regel auch mit einer schlechteren Bild-Qualität zufriedengeben, wenn er sich nicht für das Premium-Abo entscheidet.

Einladungen nicht erlaubt
Die Nutzung eines Netflix-Accounts ist laut Nutzungsbedingungen nur Mitgliedern desselben Haushalts gestattet. Sich die Kosten also mit dem besten Kumpel zu teilen, mit dem man nicht unter einem Dach wohnt, ist eindeutig untersagt. Auch die erwachsenen Kinder mit eigener Wohnung dürfen nicht mit Serien versorgt werden. ARAG Experten bestätigen, dass die Anbieter im Recht sind, wenn sie das Konto von Nutzern sperren, die gegen diese Regelung verstoßen. Denn als Urheber der Inhalte dürfen die Streaming-Unternehmen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) frei gestalten. Dieses Verbot teilt Netflix übrigens mit vielen anderen Streamingdiensten. Der Zugang kann zwar über mehrere Geräte erfolgen, aber diese können nicht gleichzeitig genutzt werden. Umgeht man diesen Hebel, indem man Inhalte vorab herunterlädt, ist das ein Kündigungsgrund für das gesamte Abo.

Streamingdienste im Visier von Kriminellen
Natürlich machen Phishing-Mails auch vor Streamingdiensten nicht halt. Ganz aktuell trifft es die Nutzer von Disney+. Sie erhalten Nachrichten mit der Information, dass die letzte Zahlung nicht abgeschlossen und das Abo daher vorübergehend ausgesetzt sei. Angeboten werden Informationen über einen Link, dem keinesfalls gefolgt werden darf. Andernfalls können sensible Daten abgerufen werden. Gut zu erkennen ist die gefälschte Mail laut ARAG Experten an der gemischten Verwendung von deutscher und französischer Sprache sowie an einer fehlerhaften Absenderadresse. Auch Netflix ist Opfer von Betrügern. In Fake-Mails werden Kunden über die vermeintliche Sperrung des Kontos informiert. Auch hier weisen Fehler innerhalb des Textes auf den Betrug hin; in diesem Fall geht es um auffällig falsche Grammatik.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/internetrecht-ratgeber/

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https://www.arag.com/de/newsroom/

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