BAU & IMMOBILIEN

Indexmiete: Was tun bei einem Bescheid zur Mieterhöhung? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren

Marina G. aus Krumbach:
Da ich einen Indexmietvertrag habe, könnte es sein, dass mein Vermieter die Miete demnächst erhöht. Kann die Erhöhung unter Umständen unwirksam sein? Und worauf muss ich bei dem Schreiben achten?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Aufgrund der hohen Inflationsrate könnte Mietern mit einem Indexmietvertrag eine Mieterhöhung drohen. Denn bei einem solchen Vertrag haben Vermieter die Möglichkeit, die Miete entsprechend des Verbraucherpreisindex (VPI) anzuheben. Damit dies wirksam ist, müssen sie ihre Mieter in Textform, also zum Beispiel mit einer E-Mail, darüber informieren. Wer eine solche Mieterhöhung erhält, sollte diese genau prüfen, um zu verhindern, möglicherweise zu viel zu zahlen. Ist zum Beispiel die letzte Erhöhung der Indexmiete oder der Einzug nicht länger als zwölf Monate her, darf keine Mieterhöhung erfolgen. Eine in diesem Zeitraum erfolgte Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung oder eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung verhindern eine Erhöhung der Indexmiete jedoch nicht. Es muss sich allerdings um eine unfreiwillige Modernisierung gehandelt haben, zum Beispiel aufgrund neuer Bauvorschriften. Außerdem sollten Mieter nachsehen, ob der vom Vermieter angegebene VPI des Statistischen Bundesamts korrekt ist. Ist dieser richtig, ist es empfehlenswert, den neuen Mietbetrag selbst noch einmal nachzurechnen. Online finden Mieter dafür auch spezielle Indexrechner (https://iv-roth.de/vpi-rechner/). Stimmt die Berechnung, gilt die Erhöhung ab dem übernächsten Monat nach Erhalt des Schreibens. Fällt dem Mieter jedoch eine Unstimmigkeit auf, wie zum Beispiel ein falscher Preisindex, so kann er beim Vermieter eine Korrektur verlangen. Übrigens: Wenn die Inflationsrate sinkt, hat der Mieter auch das Recht auf eine Senkung der Miete. Diese muss er dem Vermieter gegenüber ebenfalls in Textform geltend machen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.581

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in rund 26 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. Über 37.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2021 nahm ERGO über 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 17 Milliarden Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Bildquelle: ERGO Group

Achtung

Für den Inhalt des Artikels ist der jeweilige Autor und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich.

 

Related Articles

Back to top button