Inkraftsetzung der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas
CEHATROL Technology eG reagiert auf Notfallplan und stellt sich vor Ihren Mitgliedern durch Versorgung Wärme
Berlin, den 05.04.2022
Am 30.03.2022 hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die sogenannte “Frühwarnstufe des Notfallplans Gas” aktiviert. Dies sei eine reine Vorsichtsmaßnahme wegen einer “drohenden Verschlechterung der Versorgungslage”. Der Grünen-Politiker hat aber im gleichen Atemzug mitgeteilt: “Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe”.
Nach dem “Notfallplan Gasversorgung” gibt es drei Krisenstufen:
1. Die Frühwarnstufe bedeutet, dass “konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise” darauf vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt – sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- beziehungsweise Notfallstufe. Bei der Frühwarnstufe wird zunächst ein Krisenteam einberufen, das die Versorgungslage täglich bewertet.
Der Notfallplan sieht als möglichen nächsten Schritt die zweite Stufe vor, die sogenannte
2. Alarmstufe. Dabei sorgt zwar “eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage” für solch eine Situation. Der Markt ist aber noch in der Lage, das Problem selbst zu lösen – nach wie vor ohne staatliche Eingriffe.
3. Bei der Notfallstufe läge eine “erhebliche Störung” der Gasversorgung vor. Der Staat müsste einschreiten (Bundesnetzagentur), um insbesondere die Gasversorgung der “geschützten Kunden” sicherzustellen – das sind etwa private Haushalte, aber auch Krankenhäuser, Feuerwehr und Polizei. Dann gäbe es eine Art Liste, wer in Deutschland von den Gasströmen abgetrennt wird. Das würde dann erstmal Unternehmen treffen.
Bereits zum 30.03.2022 informierten sich besorgte Genossenschaftsmitglieder über mögliche Auswirkungen der Alarmstufe 2. Vor diesem Hintergrund wurde noch am frühen Abend der Vorstand zusammen mit dem engsten Führungskreis, sowie dem Fachbereich CEHATROL® ENERGIE um eine außerordentliche Sitzung gebeten.
Der Fachbereich ENERGIE berichtete über den tagesaktuellen Sach- und Entwicklungsstand des Energiepools. Zufällig konnten die seit einiger Zeit geführten Verhandlungen zur parallelen Energiebelieferungsabsicherung (Strom und Gas) des Energiepools erfolgreich abgeschlossen werden. Dadurch ist eine potenzielle Ausfallgefahr des Energiepools – zumindest von der Beschaffungsseite aus gesehen – insgesamt nahezu ausgeschlossen werden. Allerdings haben alle Versorger keinen Einfluss darauf, dass die vertraglich zugesicherte Gaslieferung auch tatsächlich beim Kunden ankommt.
Der Fachbereich ENERGIE erläuterte hinreichend, dass allein von der Aktivierung der ersten Frühwarnstufe zunächst keinerlei Konsequenzen in der Belieferungssituation mit Gas ausgehen. Nach dessen fachkompetenter Lagebeurteilung gibt es ebenso wenig Anlass für Bedenken, dass es auch bei der Aktivierung der Alarmstufe 2 bis über den diesjährigen Sommer bei Privathaushalten zu mehr als höchsten stundenweisen Ausfällen bei Gasheizungen durch einen Mangel in der Gasbelieferung kommen könnte, und die man dann unter Umständen gar nicht mitbekommen würde.
Darüber hinaus gibt es keinen Anlass mit Ausfällen in der Stromversorgung zu rechnen.
Vorsorglich und zur Absicherung von beheizbaren Wohnungen und Wohnhäusern unserer Genossenschaftsmitglieder für den kommenden Herbst und Winter wurde darüber beraten und folgende Beschlüsse gefasst:
a) Kurzfristige Maßnahmen:
-zeitliches Vorziehen (April/Mai 2022) der geplanten Modell-Projekte LEMURIA-HEIZUNG, LEMURIA-BALKONKRAFTWERK und parallele Konzepterstellung zwecks (Teil-) Versorgungssicherung mit Strom und Wärme.
-sofortige (KW 14/15) Implementierung zur Zeichnung der neuen Genossenschaftsanteile LEMURIA-WÄRME im Mitgliederportal (2GA bis 30.04.22 = Option auf Lieferabruf pro 1 Stck. LEMURIA-Heizmodul ab 15. September “22 mit garantierter Lieferzusage; wird die Option auf Lieferung wahrgenommen, erfolgt eine Umwandlung der GA´s als Kaufpreis zzgl. 10,– EUR/Monat Infrarot-Beteiligungsentgelt für 12 Monate; wird die Option auf Lieferung nicht wahrgenommen, können die GA´s in HPP umgebucht werden.
b) Bei Aktivierung der Krisenstufe 2 (Alarmstufe):
-Freistellung des Sonder-Etats aus Stillen Vermögen i.H.v. 500.000,00 EUR für:
-Erhöhung der Lagerbestände unserer LEMURIA-Infrarotheizungen würden beginnend ab Monat Juni 2022 die Produktionskapazitäten aus der High-Performance-Beschichtung auf Maximallast hochgefahren, um rechnerisch für jedes Genossenschaftsmitglied mindestens 5 LEMURIA-Infrarotheizungen bereit zu halten (Zielsetzung: kurzfristige Lieferverfügbarkeit max. 3 Werktage) mit Sonderpreis: “Aktion Krisenstufe 2” = Listenpreis abzgl. 20% Mitgliederrabatt für jedes Mitglied.
c) Ab Aktivierung der Notfallstufe 3:
-die Bundesnetzagentur übernimmt die Verantwortung der Gasversorgung
-… rette sich, wer kann ….
-die CEHATROL® Technology eG verteilt ihre Lagerbestände über einen noch zu erstellenden Notfall-Verteilerschlüssel an die Genossenschaftsmitglieder auf Abruf unter Akzeptanz individueller Zahlungspläne.
Mit diesem ersten Maßnahmenpaket will CEHATROL® Technology eG signalisieren, dass sie – getreu ihrer Unternehmensphilosophie – für die MENSCHEN da sind.
Konkretere Informationen zu diesen und weiteren schützenden Projekten folgen in Kürze auf www.my-cehatrol.live.
CEHATROL Technology eG beteiligt die Menschen an der nachhaltigen Erzeugung von erneuerbarer Energie, schafft nachhaltige Arbeitsplätze und stärkt damit die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Gesellschaft. Sie schafft zudem lokale Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort. Die Dezentralisierung und die Schaffung von dezentralen Wirtschaftskreisläufen in Dörfern und kleinen Gemeinden steht dabei im Fokus. Erfolge für jedermann unter dem Dach einer starken Gemeinschaft.
Kontakt
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Frank Knauer
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ofk@cehatrol.eu
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