ALLGEMEIN

Kassenführung Teil II: Vorbereitung Kassenprüfung (Kassennachschau)

Kassenführung Teil II: Vorbereitung Kassenprüfung (Kassennachschau)

Steuerberater Roland Franz

Essen – Damit die Kassennachschau möglichst entspannt abläuft, hat Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, eine Checkliste mit den wichtigsten Dingen erstellt, die für die Kassenprüfung vorbereitet werden können.

Ordnungsgemäße Kassenführung als Grundlage

Damit bei der Kassennachschau keine Probleme auftreten, sollte man, laut Steuerberater Roland Franz, im Alltagsgeschäft folgende Dinge nicht vergessen:

“Erstellen Sie bei jedem Kassiervorgang einen Bon und bieten ihn dem Kunden an. Führen Sie jeden Tag einen Kassenabschluss durch. Aktualisieren Sie Ihr Kassenbuch täglich. Machen Sie regelmäßig einen Kassensturz, d.h. zählen Sie Ihre Ladenkasse durch (Kassenzählprotokoll). Bewahren Sie Einzelbelege, Buchungsbelege und Tagessummenendbons (Z-Bons) immer vollständig und sortiert auf. Dokumentieren Sie sämtliche Stornos, Retouren, Entnahmen und unbaren Zahlungswege (Kartenzahlungen) auf den jeweiligen Tagessummenendbons. Belegausgabepflicht: Sie müssen jedem Kunden für seinen Kauf einen Kassenbon ausstellen und anbieten. GoBD: Die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” bestimmen, wie und wie lange Sie Ihre kassenrelevanten Daten aufbewahren müssen. Kassensicherungsverordnung: Damit digitale Aufzeichnungen mit elektronischen Registrierkassen nicht manipuliert werden können, gilt, dass diese Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Meldepflicht beim Finanzamt: Alle elektronischen Kassen müssen mit Seriennummer, Anzahl und Art des Gerätes beim Finanzamt angemeldet werden.”

Steuerberater Roland Franz weist eindringlich nochmal darauf hin, dass offene Ladenkassen von einer Kassennachschau nicht ausgenommen sind: “Hier muss manuell ein Kassenbericht geführt werden. Informieren Sie sich, wie eine ordnungsgemäße Kassenführung aussehen muss.”

Im nächsten Teil dieser Reihe informiert Steuerberater Roland Franz darüber, welche Unterlagen für die Kassenprüfung vorhanden sein müssen.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

Achtung

Für den Inhalt des Artikels ist der jeweilige Autor und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich.

 

Related Articles

Back to top button