Leise rieselt der Baum
ARAG Experten mit Tipps zur richtigen Entsorgung der Weihnachtstanne
Auch die schönste Zeit nimmt einmal ein Ende und mit ihr das Wohnrecht des Christbaums in unseren vier Wänden. In den meisten Haushalten hat er seinen Platz bis zum Fest der Heiligen Drei Könige am 6. Januar und wird dann am folgenden Tag abgeschmückt und entsorgt. Wie aber geht dies am einfachsten und auch am umweltfreundlichsten? ARAG Experten zeigen die besten Wege auf.
Abholung als Service der Städte und Gemeinden
Fast alle Städte und Gemeinden machen es den Bürgern einfach und binden die gebührenfreie Entsorgung der Tannenbäume in die normale Müllabholung und Straßenreinigung ein. Dafür muss der Baum lediglich rechtzeitig an einem Sammelplatz abgestellt werden. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass dabei bestimmte Regularien zu beachten sind, die je nach Verwaltung variieren. Eine Bedingung gilt aber überall: Der Baum muss restlos abgeschmückt sein. Prinzipiell ist dies sicher kein Problem mehr, seit die Zeiten vorbei sind, in denen sich Lamettafäden rettungslos in den Zweigen verheddern durften und dem Recyclinggedanken entgegenstanden. Eine weitere Beschränkung: In fast allen Gemeinden gilt eine Größenbeschränkung, die in der Regel bei 2,50 Metern liegt. Die Termine für die Abholung kann man den Abfallkalendern entnehmen, die jährlich verteilt werden, oder im Internet nachsehen. Möchte man den Baum länger stehen lassen, muss man ihn später selbst zum städtischen Recyclinghof bringen und kann ihn dort meist gebührenfrei entsorgen.
Ein Fall für die Biotonne
Logisch, auch der Weihnachtsbaum ist Natur, also darf er in die Biotonne. Dieser Weg ist allerdings mit körperlicher Arbeit verbunden, denn für die Biotonne müssen die Zweige abgeschnitten und der Stamm zersägt werden. Wer einen Kompost im Garten hat, kann die Teile natürlich auch dort entsorgen. Wo keine Biotonnen angeboten werden, darf der Baum zerkleinert auch in den Restmüll. ARAG Experten geben allerdings zu bedenken, dass diese Variante für den Privathaushalt nicht besonders wirtschaftlich ist, da es sich dann um eine kostenpflichtige Müllentsorgung handelt, während die Abholung des Baums gebührenfrei erfolgt.
Ein zweites Leben
Der nachhaltigste und auch zeitgemäße Gedanke ist die Weiterverwertung des Weihnachtsbaums. So können die einzelnen Zweige zum Beispiel als eine Art Frostschutz für Pflanzen genutzt und in Balkonkästen oder Gartenbeeten verteilt werden. Wer das Glück hat, einen Kamin zu besitzen, für den liegt es nah, aus dem Stamm Brennholz (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/09116/) zu machen und nach einer zwei- bis dreijährigen Lagerung zu verfeuern. Eine weitere Idee der ARAG Experten: Der Baum als Tierfutter. Viele Zoos freuen sich, wenn sie den Tieren mal etwas anderes anbieten können. Die Tannenzweige unbehandelter heimischer Bäume mit ihren ätherischen Ölen sind Leckerbissen für viele Tierarten wie zum Beispiel Antilopen, Elefanten, Kamele, Zebras oder Giraffen. Für andere Tiere wie z. B. Papageien und Affen dienen Tannenbäume auch als Beschäftigung und Spielzeug. Ein Anruf beim nahegelegenen Zoo macht vorab allerdings Sinn, denn häufig sind diese schon gut ausgestattet mit Überbleibseln aus dem Verkauf vor Weihnachten. Die beste Art der weiteren Verwendung ist die wiederholte Nutzung: Wer direkt einen Baum mit Ballen kauft, kann ihn im Garten einpflanzen und solange weiternutzen, bis er irgendwann zu groß geworden ist für die gute Stube.
Bußgeld droht
In puncto Tannenbaum-Entsorgung gibt es ein großes Tabu: Den trockenen und nadelnden Baum zurück in den Wald (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/2263/) zu bringen und dort abzulegen. Natürlich zersetzt er sich irgendwann, dies aber dauert viel zu lange und bis dahin schadet er tatsächlich der Umwelt, hindert andere Pflanzen am Wachstum und stört gleichzeitig die Tier- und Insektenwelt. Die Entsorgung des Weihnachtsbaums auf Feldern oder Wäldern ist daher ebenso verboten wie das Wegwerfen sonstiger Grünabfälle und wird laut ARAG Experten mit Bußgeldern geahndet. Auch das Verbrennen unter freiem Himmel ist auf eigene Faust nicht erlaubt. Hier und da organisiert aber die Feuerwehr öffentliche Feuer und ruft dann auf, Bäume mitzubringen. Strafen drohen ebenso bei sonstiger sogenannter unsachgemäßer Entledigung, denn ausgediente Weihnachtstannen fallen unter den Begriff Müll und ihr achtloses Wegwerfen stellt somit illegale Müllentsorgung dar. Und dies ist bekanntlich kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgeldes ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich, kann aber bis zu 500 Euro betragen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
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