WIRTSCHAFT

Neue Verrechnungspreisregelungen ab 2025 – KMU müssen sich vorbereiten

Die Gestaltung von Verrechnungspreisen, insbesondere zwischen Konzerngesellschaften, steht im Fokus neuer Regelungen, die ab dem Wirtschaftsjahr 2025 gelten. Verrechnungspreise, als Preise für innerbetrieblich gehandelte Güter und Dienstleistungen, bergen das Potenzial, Gewinne in Gesellschaften mit niedriger Besteuerung zu verschieben. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, wurden auf nationaler und internationaler Ebene Vorschriften eingeführt, die sicherstellen sollen, dass interne Verrechnungspreise wirtschaftlich angemessen sind.

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet die Neuregelung eine Veränderung in zeitlichem und inhaltlichem Anspruch an die Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen. Ab dem genannten Wirtschaftsjahr müssen KMU sich bereits vor einer steuerlichen Betriebsprüfung vorbereiten, um nicht Gefahr zu laufen, Verspätungszuschläge während der Prüfung zu erhalten.

Die Änderungen beinhalten eine vollumfängliche Vorlagepflicht zu Beginn der Betriebsprüfung, ohne konkrete Anforderung. Innerhalb von 30 Tagen nach der Prüfungsanordnung müssen Steuerpflichtige Dokumentationen vorlegen, die alle konzerninternen grenzüberschreitenden Transaktionen abdecken, einschließlich Transaktionen mit geringem Volumen und kleinere Änderungen.

Die kurze Frist zur Erstellung dieser Dokumentationen stellt eine Herausforderung dar. Obwohl die Gesetzesbegründung die Möglichkeit der jederzeitigen Anforderung betont, um andere Verfahren effizienter zu gestalten, kann dies auch bei KMU zu kurzfristigen Anforderungen führen, beispielsweise bei Zollprüfungen oder steuerlichen Veranlagungen.

Die neuen Regelungen gelten für Steuern, die nach dem 31. Dezember 2024 entstehen, und für vorher entstandene Steuern, wenn nach dem genannten Datum eine Betriebsprüfung angeordnet wird. Dies führt zu einer erheblichen Verschärfung der Dokumentationspflichten und zusätzlichen Sanktionen, auch für KMU. Unternehmen sollten daher Prozesse implementieren, um eine zeitnahe Dokumentation der konzerninternen grenzüberschreitenden Transaktionen sicherzustellen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice

Firmenkontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Thomas Kuth
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de

Pressekontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de

Bildquelle: iStock-545451764, Tax and business

Achtung

Für den Inhalt des Artikels ist der jeweilige Autor und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich.

 

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"