Patrick Stach: Onlineeinkauf wurde in der Schweiz ab 2022 fairer
Patrick Stach: Seit Anfang 2022 können Schweizer im Internet auch internationale Preise vergleichen
In der Frühlingssession 2021 hat das Schweizer Parlament ein Verbot von Geoblocking sowie eine Ausweitung des kartellrechtlichen Missbrauchsverbots verabschiedet. Die neuen Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Kartellgesetzes (KG) wurden als Reaktion auf die – nun zurückgezogenene – Fair-Preis-Initiative angenommen und treten Anfangs 2022 in Kraft. Patrick Stach (https://stach.ch/) beschreibt, was sich genau ändert und inwiefern die Schweizer davon profitieren.
– Was Geoblocking in der Vergangenheit bedeutete
– Warum Geoblocking ab 2022 in der Schweiz verboten ist
– Auswirkungen des Geoblocking-Verbots auf Schweizer Unternehmen
– Ausnahmen vom Geoblocking-Verbot
WAS GEOBLOCKING IN DER VERGANGENHEIT BEDEUTETE
Geoblocking bedeutet, dass sich in der Schweiz befindende Kunden von Online-Shops, bei dem Versuch ausländische Internetseiten zu konsultieren, direkt auf Schweizer Seiten umgeleitet werden. Da die Prei-se in der Schweiz oftmals höher sind als in anderen Ländern, sollen die Kunden daran gehindert werden, Ware im Ausland zu günstigeren Preisen einzukaufen, erläutert Patrick Stach.
WARUM GEOBLOCKING AB 2022 IN DER SCHWEIZ VERBOTEN IST
Die EU erliess bereits im Jahr 2018 ein Geoblocking-Verbot, so Patrick Stach. Wodurch ein rechtliches Ungleichgewicht entstand, da die Schweizer Kunden fortan diskriminiert wurden, indem sie vom inter-nationalen Online-Shopping ausgeschlossen blieben. Mit dem Geoblocking-Verbot dürfen Schweizer Firmen Konsument*innen aus der Schweiz nicht mehr auf eine Schweizer Seite umleiten. Bei Nichtbeachtung des Verbotes, können betroffene Kunden bei der Wettbewerbskommission Anzeige erstatten.
AUSWIRKUNGEN DES GEOBLOCKING-VERBOTS AUF SCHWEIZER UNTERNEHMEN
Gem. Patrick Stach bringt das Geoblocking-Verbot nicht nur für Schweizer Kunden deutliche Vorteile mit sich, sondern auch für Schweizer Unternehmen. Letzteres, da dadurch auch Produzenten und Lieferanten ihre relative Marktmacht nicht länger ausnützen können. Bislang schritt der Staat nur ein, wenn es sich um ein Unternehmen handelte, welches den Markt beherrschte. Ab dem Jahr 2022 steht es Schweizer Unternehmen aber frei, kartellrechtlich tiefere Preise vor Gericht zu erstreiten.
AUSNAHMEN VOM GEOBLOCKING-VERBOT
Patrick Stach (https://stach.ch/) weist jedoch darauf hin, dass es trotz des Verbotes weiterhin Internetbranchen geben wird, für die Geoblocking erlaubt bleiben wird. So sind beispielsweise Glücksspielseiten, Streaming-Portalen sowie Angebote von Finanzdienstleistern und Banken vom Verbot ausgenommen.
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