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Reisepass: Das Tor zur Welt

ARAG Experten mit Tipps, wie man mit abgelaufenem Pass doch noch verreisen kann

Wer einen deutschen Reisepass besitzt, kann 194 Länder (https://www.henleyglobal.com/passport-index/ranking) auf der Welt ohne ein Visum bereisen. Damit gehört er neben den Reisepässen von Frankreich, Italien, Japan, Singapur und Spanien zu den mächtigsten Pässen weltweit. Wer wie lange wohin mit dem kleinen bordeauxroten Büchlein reisen darf und welche Neuerungen das Beantragen des Passes ab nächstem Jahr erleichtern, erklären die ARAG Experten. Zudem nennen sie einige Möglichkeiten, wie Reisende trotz abgelaufenem Pass nicht auf ihren Urlaub verzichten müssen.

Der deutsche Reisepass
Für alle Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt man einen Reisepass. Der Personalausweis genügt hier nicht. Übrigens: Auch im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland genügt der Personalausweis seit dem Brexit im Oktober 2021 nicht mehr. Der elektronische Reisepass (ePass) ist zehn Jahre gültig, wenn man 24 Jahre oder älter ist; ansonsten beträgt die Gültigkeit sechs Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Pass nicht verlängert, sondern muss neu beantragt werden. Da einige Reiseländer bei Einreise eine Restgültigkeit von sechs Monaten verlangen, raten die ARAG Experten, spätestens sechs Monate vor Ablauf einen neuen Pass zu beantragen. Nähere Auskunft zu den Vorschriften in einzelnen Ländern erteilt das Auswärtige Amt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise). Auf der Datenkarte des Reisepasses befindet sich seit 2017 ein kontaktloser Chip. Darauf enthalten sind die persönlichen Daten aus dem Passbuch, das biometrische Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdrücke des Passinhabers. Der ePass kostet für Personen ab 24 Jahren 70 Euro, ansonsten 37,50 Euro.

Oh Schreck, der Pass ist weg
Wer seinen Pass verliert oder wem er gestohlen wird, dem raten die ARAG Experten, sich umgehend bei der Polizei oder in einem Bürgeramt (https://servicesuche.bund.de/#/de/) zu melden. Kommt der Pass im Ausland abhanden, sollten sich Reisende auch dort bei der örtlichen Polizei melden, denn für das Ausstellen von Ersatzdokumenten ist in der Regel das Polizeiprotokoll nötig. Zudem sollten sich Betroffene bei der Auslandsvertretung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen/03-webseitenav) im jeweiligen Reiseland melden, um die nächsten Schritte zu klären.

Übrigens: Findet sich das Dokument zwischenzeitlich wieder an, muss auch das Wiederauffinden persönlich beim Bürgeramt gemeldet werden, damit der Suchauftrag aus der polizeilichen Sachfahndungsdatei wieder gelöscht werden kann. Anschließend kann der Pass bis zum Ablauf innerhalb Deutschlands wieder normal genutzt werden. Ob und wie problemlos die Nutzung nach Wiederauffinden im Ausland ist, lässt sich nicht so einfach sagen. Je nach Reiseland können ausländische Behörden wiedergefundene Dokumente einziehen oder nicht anerkennen. Daher raten die ARAG Experten, auf die Nutzung solch eines Passes zu verzichten und nach der Rückkehr nach Deutschland einen neuen Pass zu beantragen.

Der Express-Reisepass
Ist der Reisepass abgelaufen oder nicht auffindbar, gibt es schnelle Hilfe. Wer noch etwa drei oder vier Werktage Zeit hat, bis die Reise losgeht, kann einen Express-Reisepass beantragen. Wie der normal ausgestellte Pass ist auch der Express-Reisepass zehn Jahre gültig. Benötigt werden auch hier ein aktuelles biometrisches Passbild und ein Identitätsnachweis. Das können der Personalausweis, der abgelaufene Reisepass oder eine Geburtsurkunde sein. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass die Express-Variante teurer wird. Hier wird ein Zuschlag von 32 Euro erhoben.

Der vorläufige Reisepass
Wer am Tag der Abreise bemerkt, dass der Pass ungültig ist, aber noch die Möglichkeit hat, zum Amt in seiner Gemeinde zu gehen, kann sich dort einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Der enthält keinen Chip und gilt nur für ein Jahr. Auch hierfür wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie ein Ausweisdokument benötigt. Allerdings ist dies ein absolutes Notdokument, was nicht in allen Ländern anerkannt wird. So kann man laut ARAG Experten beispielsweise damit nicht in die USA einreisen. Die Gebühren für den vorläufigen Reisepass betragen 26 Euro.

Der Last-Minute-Pass
Die Bundespolizei hilft in allerletzter Minute und stellt kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz aus. Dienststellen findet man beispielsweise an den Flughäfen Frankfurt, Nürnberg und München sowie an den Grenzen. Als Nachweis dient laut ARAG Experten ein abgelaufenes Reisedokument – egal, ob Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Reisepass – oder ein Führerschein mit Foto. Dieses Dokument gilt nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für drei Monate. Neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erkennen übrigens auch einige andere Länder wie z. B. Norwegen, die Schweiz oder Monaco den Reiseausweis für die Einreise zu touristischen Zwecken an. In die Türkei hingegen kann man damit nicht einreisen. Wer die Möglichkeit hat, kann den Reiseausweis vorher online über die Homepage der Bundespolizei (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/01Ersatzpapiere-beantragen/Forms/Flugzeug_node.html) beantragen und am Flughafen oder bei einer der anderen hinterlegten Dienststellen abholen. Die Kosten für das Dokument belaufen sich laut Information der ARAG Experten auf acht Euro.

Wie reisen Doppelstaatler?
Wer zwei Staatsangehörigkeiten besitzt, sollte laut ARAG Experten mit einem deutschen Reisepass oder Personalausweis reisen, wenn es sich um die Einreise nach oder die Ausreise aus Deutschland handelt. Wer als Doppelstaatler in den anderen Staat reist, dessen Angehörigkeit er ebenfalls besitzt, sollten die nationalen Dokumenten des anderen Staates nutzen. Daher ist es in der Regel ratsam, zwei gültige Reisepässe zu haben.

Wann sind zwei Reisepässe sinnvoll?
In einigen Staaten könnte es Probleme bei der Einreise geben, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass der Pass-Inhaber zuvor einen anderen Staat bereist hat. Daher kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen zweiten Pass zu beantragen. Dafür müssen Betroffene die Reisepläne nachweisen, beispielsweise durch Flugtickets, Bestätigung durch den Arbeitgeber oder Korrespondenz mit einem Geschäftspartner. Auch für Weltreisende besteht die Möglichkeit, sich einen Zweitpass ausstellen zu lassen. Sind Weltenbummler schon unterwegs, sollten sie sich nach Auskunft der ARAG Experten an eine Auslandsvertretung des aktuellen Reiselandes wenden.

Bald schneller zum Reisepass
Durch Digitalisierung und Entbürokratisierung soll man ab Mai 2025 schneller zum Reisepass kommen. Dann genügt ein digitales Passbild zur Beantragung. Dazu sollen sogar Selbstbedienungsstationen in den Behörden aufgestellt werden. Zudem entfallen einige unbequeme Wege, da man sich Reisepässe (und auch Personalausweise) per postalischer Direktzustellung schicken lassen darf. Dafür ist laut ARAG Experten allerdings eine inländische Meldeanschrift des Antragstellers nötig. Um rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein neues Dokument zu beantragen, gibt es ab 2025 eine elektronische Erinnerung per E-Mail.

Kinderreisepass
Seit 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Stattdessen kann nach Information der ARAG Experten ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden, der weltweit genutzt werden kann. Für Reiseziele innerhalb der Europäischen Union genügt ein Personalausweis (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/ausweis-kopieren-scannen-fotografieren-was-ist-erlaubt/). Bestehende Kinderreisepässe sind weiterhin sechs Jahre gültig und dürfen noch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weitergenutzt werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

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