Rücktransport aus dem Ausland: Wer trägt die extremen Kosten?
Manchmal verläuft ein Urlaub anders als geplant: Sei es eine Verletzung beim Wandern, ein Autounfall während eines Ausflugs oder eine plötzliche Erkrankung, die den Urlaub im Krankenhaus enden lässt. Die Behandlung in einem ausländischen Krankenhaus ist nicht nur extrem teuer, sondern für viele aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse oder Heimweh auch problematisch. Die Verlegung in ein deutsches Krankenhaus erscheint zunächst als eine attraktive Möglichkeit. Die Frage ist nun, ob man sich einfach nach Deutschland verlegen lassen kann. Die Antwort lautet ja, sofern der Patient aus medizinischer Sicht transportfähig ist. Die Kosten und Voraussetzungen dafür hängen jedoch von einer Vielzahl von Faktoren ab.
Soll der Patient in sein Heimatland transportiert werden und ist dafür eine ärztliche Begleitung oder die Organisation spezieller medizinischer Ausstattung (z. B. Krankentrage, zusätzlicher Sitzplatz im Flugzeug, Sauerstoff usw.) erforderlich, handelt es sich um einen Krankenrücktransport. Dieser ist in den meisten Fällen dann erforderlich, wenn die Heilbehandlung im Ausland wegen einer möglichen medizinischen Unterversorgung vor Ort nicht oder nicht ausreichend durchgeführt werden kann oder in Deutschland ein besserer Heilungsverlauf zu erwarten ist. Je nach Entfernung und Zustand des Patienten können dabei verschiedene Transportmittel eingesetzt werden: Krankenwagen, Rettungshubschrauber oder speziell ausgerüstete Flugzeuge. Verletzungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Schlaganfälle sind die häufigsten Ursachen für Krankentransporte.
Die Kosten für einen Krankenrücktransport werden oft unterschätzt, können aber je nach Urlaubsland schnell mehrere zehntausend Euro betragen.
WIE VIEL KOSTET EIN KRANKENRÜCKTRANSPORT?
Die Gesamtkosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland variieren je nach Patient und Land und umfassen die Kosten für den Rücktransport selbst, die Kosten für das Pflegepersonal während des Transports, die Kosten für den Rückflug der Betreuungspersonen, die Kosten für Heil- und Pflegemittel während des Transports und sonstige Verwaltungskosten.
So kann ein Intensivtransport von den Kanarischen Inseln nach Deutschland rund 60.000 Euro kosten. Wer noch weiter reist, muss mit dem Dreifachen und mehr rechnen:
-Afrika (160.000 Euro)
-Nord- und Südamerika (180.000 Euro)
-Asien (200.000 Euro)
-Australien und Neuseeland (350.000 Euro)
Aber auch ein Transport mit dem Krankenwagen aus einem Nachbarland kann teuer werden. So kostet zum Beispiel ein arztbegleiteter Krankenrücktransport von St. Moritz in der Schweiz nach München 2.450 Euro.
WIRD DER KRANKENRÜCKENTRANSPORT VON DEN KRANKENKASSEN ÜBERNOMMEN?
Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Kosten für einen Krankenrücktransport. In den Ländern, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gültig ist, erhält man zwar die notwendige medizinische Behandlung, der Rücktransport ist jedoch nicht inbegriffen. Auch in den meisten Tarifen der privaten Krankenversicherung ist der Krankenrücktransport nicht dabei, da es sich nicht um eine Standardleistung handelt. Der Rücktransport lässt sich aber mit einer privaten Auslandskrankenversicherung gut absichern. Reisende, die nicht über eine solche Versicherung verfügen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie das Risiko selbst tragen und im Falle eines Falles für die extremen Kosten selbst aufkommen müssen.
KRANKENTRANSPORT IST NICHT GLEICH KRANKENTRANSPORT: VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN BEACHTEN
Wer eine Auslandskrankenversicherung mit Krankenrücktransport abgeschlossen hat, kann in der Regel sorgenfrei verreisen. Allerdings wird der Krankenrücktransport nicht immer von der Auslandskrankenversicherung übernommen, obwohl er als Leistung vorhanden ist. Denn die Voraussetzungen für die Übernahme der Rücktransportkosten sind nicht bei allen Anbietern gleich. Während die Entscheidung, ob und wie rücktransportiert wird, allein den Ärzten obliegt, entscheidet der Versicherer, in welchen Fällen er den Transport übernimmt.
Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte daher unbedingt auf die Formulierung in den Versicherungsbedingungen geachtet werden. Viele Versicherungen unterscheiden oft zwischen einem medizinisch sinnvollen und einem medizinisch notwendigen Krankenrücktransport und übernehmen die Kosten nur dann, wenn der Rücktransport aus medizinischen Gründen notwendig ist. Die Begriffe, die auf den ersten Blick so ähnlich erscheinen, haben für den Versicherer und damit auch für den Patienten, der eine Auslandsrückholung in Betracht ziehen möchte, einen entscheidenden Unterschied.
MEDIZINISCH NOTWENDIGER KRANKENRÜCKTRANSPORT
Die meisten Auslandskrankenversicherungen übernehmen nur die Kosten für einen “medizinisch notwendigen” Krankenrücktransport. Der Rücktransport gilt als medizinisch notwendig, wenn der Patient vor Ort nicht ausreichend medizinisch versorgt werden kann. Ein Beispiel hierfür wäre, dass eine wichtige Operation nicht durchgeführt werden kann, weil es im Zielland an spezialisierten Ärzten oder medizinischer Technologie mangelt.
MEDIZINISCH SINNVOLLER KRANKENRÜCKTRANSPORT
Medizinisch sinnvoll ist ein Krankenrücktransport, wenn für den Patienten im Heimatland bessere Behandlungsergebnisse zu erwarten sind, wobei grundsätzlich auch eine Behandlung vor Ort möglich wäre. Auch soziale Aspekte, die für den Genesungsprozess eine Rolle spielen können, wie die Nähe zur Familie, können für eine Rückholung aus dem Ausland sprechen. Ob ein Rücktransport medizinisch sinnvoll ist, entscheiden in der Regel die Notfallärzte der Auslandskrankenversicherung in Absprache mit den behandelnden Ärzten vor Ort. Da es sich hierbei jedoch nicht um einen Notfall handelt, übernehmen nur wenige Versicherungen, wie z.B. die TravelSecure Auslandskrankenversicherung (https://www.travelsecure.de/reiseversicherungen/auslandskrankenversicherung.html?partnerid=1-8-8000-9), die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport aus dem Ausland.
TRAVELSECURE ÜBERNIMMT AUCH DEN SINNVOLLEN KRANKENRÜCKTRANSPORT
Die mehrfach ausgezeichnete Auslandskrankenversicherung von TravelSecure übernimmt nicht nur die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland, wenn vor Ort keine ausreichende medizinische Versorgung zur Verfügung steht. Der Versicherer ermöglicht auch den Rücktransport, wenn absehbar ist, dass die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern wird. Dies geschieht unabhängig von der Versorgungssituation vor Ort, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Erstattet werden außerdem die Transportkosten der Mitreisenden, nicht nur die der erkrankten Person.
Eine wichtige Leistung gibt es auch für Reisende mit Kindern. TravelSecure bietet Unterstützung, wenn eine vorübergehende Betreuung der Kinder aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder eines Rücktransportes nicht möglich ist. Dabei geht es insbesondere um die Organisation und Bezahlung der Betreuung, aber auch um die zusätzlichen Kosten für die Rückreise der Kinder.
Auf der Website von TravelSecure (https://www.travelsecure.de?partnerid=1-8-8000-9) finden Interessierte weitere Informationen zu den Tarifen und können den Preis einer Auslandskrankenversicherung schnell und einfach selbst online berechnen.
Die Würzburger Versicherungs-AG ist seit mehr als 30 Jahren erfolgreich am Markt tätig. Mit innovativen Produkten und maßgeschneiderten Angeboten ist sie als Nischenversicherer etabliert und hat sich auf die Konzeption und Abwicklung von Produkten mit hohem Kundennutzen spezialisiert. Mit der Marke TravelSecure hat sich die Würzburger Versicherungs-AG als einer der führenden Anbieter von Reiseversicherungen am Markt etabliert.
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