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Schwitzen fürs Betriebsklima

ARAG Experten über Rechtliches rund um Firmenläufe und Co.

Wie auch immer man durchs Ziel läuft: Mit hochrotem Kopf, am Ende seiner Kräfte, kaum noch Herr der eigenen Füße, aber jubelnd beim Endspurt auf der Zielgeraden. Firmenläufe liegen im Trend und sind nach zwei Jahren Pause auch für die Mitarbeiter der ARAG nun endlich wieder möglich. Da gibt jeder sein Bestes und holt alles aus sich heraus. Doch was ist, wenn nicht alles glatt läuft, es zum Sturz kommt und man sich verletzt? Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Ist Firmenlaufzeit Arbeitszeit?
Leider zählt das Laufen im T-Shirt mit Firmenlogo laut ARAG Experten nicht als Arbeitszeit und ist reines Privatvergnügen, wenn auch mit beruflichem Geschmäckle. Neben dem sportlichen Charakter geht es bei diesen Events aber in erster Linie um das Gemeinschaftserlebnis und die Förderung des Teamgeists innerhalb einer Abteilung oder Firma. Hier hilft die im Vergleich zu City- und Halb-Marathons kurze Distanz von vier bis sieben Kilometern. Und wem auch das zu viel oder zu anstrengend ist oder wer grundsätzlich eine Abneigung gegen das Laufen hegt, der kann neben der Laufstrecke die Kollegen anfeuern. Auch die Familie und Freunde sind häufig nach dem Rennen zum sogenannten After-Race-Treffen eingeladen und lassen zusammen mit den Läufern den Tag ausklingen. Um zu schauen, wo und wann Firmenläufe stattfinden, empfehlen die ARAG Experten Laufkalender, wie zum Beispiel bei Trophyrunners (https://www.trophyrunners.de/laufevents/firmenlaeufe-in-deutschland/) oder Runner’s World (https://www.runnersworld.de/firmenlaeufe/).

Und was, wenn es doch nicht so rund läuft?
Das Wetter ist schön, die Stimmung gut und die Motivation hoch. Umso ärgerlicher, wenn man stürzt und sich beim Firmenlauf eine Verletzung zuzieht. Neben den Schmerzen und dem Ärgernis stellt sich schnell die Frage, ob jemand und – wenn ja – wer für die Kosten aufkommt. Hier entschied im Jahr 2021 das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gegen eine Sportlerin. Die Vorgeschichte: Bei der Teilnahme an einem Firmenlauf verletzte sich eine Angestellte des Jobcenters bei einem Sturz an ihrem Handgelenk und stellte bei ihrer Berufsgenossenschaft (BG) einen Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Dieser wurde abgelehnt, woraufhin die Läuferin Klage einreichte. Das Gericht schloss sich im Berufungsverfahren – wie schon die Vorinstanz – jedoch der Meinung der BG an und begründete sein Urteil damit, dass die Klägerin den Unfall nicht bei der unmittelbaren Ausübung ihrer Beschäftigung erlitten habe. Darüber hinaus sei der Unfall nicht bei einer Tätigkeit passiert, die mit ihrer Arbeit in engem rechtlichem Zusammenhang stehe. Ein einmal im Jahr stattfindender Firmenlauf mit Wettbewerbscharakter stellt auch keinen regelmäßigen (und versicherten) Betriebssport dar (Az.: L 17 U 155/20). Wir empfehlen daher – wie für alle Freizeitaktivitäten auch – den Abschluss einer privaten Unfallversicherung (https://www.arag.de/unfallversicherung/).

Sind Firmenläufe Betriebsausgaben?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Firmenlauf steuerlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise das Startgeld für die Läufer, rüstet sie mit T-Shirts aus und sorgt für Speis und Trank vor Ort, kann er diese Aufwendungen in der Steuererklärung angeben. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass die Mitarbeiter in dem betreffenden Monat keine weiteren Sachbezüge (Gutscheine, Tankkarten, etc.) erhalten dürfen, die die Freigrenze von 50 Euro pro Monat übersteigen. Auch ist es möglich, einen Firmenlauf als Betriebsveranstaltung zu deklarieren und Steuern zu sparen. Die ARAG Experten erklären, dass nicht nur Firmenläufe vom Staat als gesundheitsfördernde Maßnahme unterstützt werden. So bietet der Fiskus jedem Arbeitgeber an, Mitarbeitern zusätzlich zum Entgelt steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung zu zahlen.

Damit es nicht peinlich wird
Die Anmeldung für den Firmenlauf ist raus und das Firmenshirt schon gewaschen in der Sporttasche verstaut, aber was kommt dann? Den Tag abwarten und losrennen? Die ARAG Experten raten hier zur Vorsicht, denn jeder steht mit seiner persönlichen Fitness an einem anderen Punkt. Wer beispielsweise sonst keinen bis wenig Sport macht, muss zwar keine sportlichen Wunder bis zum Startschuss entwickeln, sollte aber seine Ausdauer und Kondition auf- bzw. ausbauen. Die ARAG Experten empfehlen, auch um den “inneren Schweinehund” zu überwinden, frühzeitig Gleichgesinnte in der Firma für einen regelmäßigen Lauftreff anzusprechen.

Firmenlauf für Fortgeschrittene
Für ganz Harte ohne Angst vor Matsch, Höhe und Wasser gibt es mittlerweile Veranstaltungen, die über das normale Laufen hinaus gehen. Der Mud Masters Run (https://mudmasters.de/) oder auch die Urban Challenge (https://urban-challenge-hamburg.de/) sind zwei Beispiele. Das Angebot ist laut der ARAG Experten vielfältig: So gibt es Läufe, die mit verschiedenen Hindernissen wie etwa hohen Reifenbergen, Schiffscontainern, Schaumstoffmeeren, hohen Hangelparcours oder Schlammbergen gespickt sind. Die Distanzen sind mit 6 bis 42 km genauso facettenreich wie die Läufe selbst. Hier steht, neben Sport und Spaß, der Teamgeist im Vordergrund. Denn manche Hürden sind so tricky, dass sie nur gemeinsam bewältigt werden können. Und vielleicht können sich Kolleginnen und Kollegen auch für die Teilnahme an einem Charity-Lauf begeistern, zum Beispiel bei Laufend gegen Krebs (https://www.laufend-gegen-krebs.de/) in Dresden, Chemnitz und Leipzig.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.com/de/nachhaltigkeit/arag-im-sport/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

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