Änderung Dienstplan Weisungsrecht Weisungsrecht Zeitpunkt des Zugangs Zeitpunkt des Zugangs Darlegungs- und Beweislast Benachrichtigungen durch Arbeitgebers Freizeit Arbeitsleistung
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ALLGEMEIN
LAG Schleswig-Holstein betont den Schutz der Nichterreichbarkeit in der Freizeit
1. Mit der Änderung des Dienstplans eines Mitarbeiters übt der Arbeitgeber diesem gegenüber sein Direktionsrecht aus. Die Änderung muss dem…
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