Neue Regelungen zur Versicherungspflicht für Vertrags(zahn)ärzte
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Ausreichende Berufshaftpflichtversicherung künftig Voraussetzung für vertragsärztliche Tätigkeit
Rechtsanwältin Katharina Lieben-Obholzer Für Ärzte legt § 21 MBO-Ä eine standesrechtliche Verpflichtung fest, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche aus ihrer beruflichen…
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