Türkei übermittelt Finanzdaten – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung prüfen
Türkei übermittelt Finanzdaten – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung prüfen
Der automatische Austausch von Finanzdaten soll den Staaten helfen, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Auch die Türkei übermittelt nun Daten an den deutschen Fiskus.
Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein scharfes Schwert im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung. Mehr als 100 Staaten nehmen an dem Abkommen teil und liefern sich gegenseitig Finanzdaten ihrer steuerpflichtigen Bürger, die Auslandskonen unterhalten. Mit dabei sind z.B. auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz. Nach einigen Hin und her übermittelt nun auch die Türkei Daten an die deutschen Steuerbehörden. Unversteuerte Einkünfte auf Konten in der Türkei bleiben dem deutschen Fiskus somit nicht länger verborgen.
Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und Einkünfte aus Auslandskonten, beispielsweise in der Türkei, nicht angibt, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar. Es besteht aber immer noch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Finanzdaten von in Deutschland lebenden Personen mit einem Konto in der Türkei sollten bereits Ende 2020 zum ersten Mal von der Türkei übermittelt werden. Nachdem es zu Verzögerungen gekommen war, sollen die Daten jetzt seit dem 1. Juni 2021 fließen. Präsident Erdogan hat ein entsprechendes Dekret unterschrieben.
Beim Automatischen Informationsaustausch werden neben Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontonummer und Steueridentifikationsnummer auch Kontostand und Einnahmen aus Kapitalerträgen übermittelt. Unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten können so nicht länger vor den Steuerbehörden verborgen werden. Einen Ausweg kann die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung bieten.
Die Selbstanzeige muss allerdings vollständig sein und rechtzeitig erfolgen, bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird. Betroffene sollten daher nicht mehr lange warten, wenn sie die Möglichkeit der Selbstanzeige nutzen wollen. Zudem muss die Selbstanzeige vollständig sein und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Dann kann sie sich jedoch ähnlich wie ein Geständnis immer noch strafmildernd auswirken.
Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und können sie so gestalten, dass sie strafbefreiend wirkt.
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