Ursachen und Wirkungen der Inflation
Die Inflation in der westlichen Welt beginnt zu traben. Wieso eigentlich?
1. Was ist Inflation?
Inflation beschreibt den allgemeinen Anstieg des Preisniveaus einer Volkswirtschaft über einen gewissen Zeitraum. Insofern eine derartige Teuerung in Bezug auf einzelne oder alle Güter und Dienstleistungen eintritt, können Nachfrager für die nominell gleiche Geldeinheit weniger der betreffenden Güter oder Dienstleistungen kaufen. Betrachtet man Inflation auf diese Art und Weise, beschreibt sie auch die Abnahme der Kaufkraft je Geldeinheit.
Der Inflation ist Deflation gegenüber zu stellen. Diese bezeichnet den allgemeinen Rückgang des Preisniveaus einer Volkswirtschaft über einen gewissen Zeitraum. Sie beschreibt die Zunahme der Kaufkraft je Geldeinheit.
2. Welche Wirkungen haben Inflation und Deflation?
Inflation kann dazu führen, dass Wirtschaftssubjekte Investitionen vorziehen, um künftig erwartete, höhere Preise zu vermeiden. Ad extremo kann dies zu einem Horten von Gütern (Güterhorte) und einem sinkenden Angebot bei steigender Nachfrage führen. Investieren viele Wirtschaftssubjekte aus dieser “Sparmotivation” heraus, wird die Inflation weiter verstärkt, da mit steigender Nachfrage bei abnehmenden Angebot die Preise zunehmend steigen.
Deflation hingegen kann dazu führen, dass Wirtschaftssubjekte Investitionen aufschieben, um in den Genuss künftig erwarteter, niedrigerer Preise zu kommen. Mit anderen Worten steigt die Sparquote, um Geld erst künftig auszugeben (Geldhorte); das hierdurch bewirkte investitionsfeindliche Klima kann wiederum zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung führen, sodass Deflation verstärkt wird.
3. Was ist die ideale Inflationsrate?
Ökonomen sind einer Meinung, dass weder hohe Inflation, noch Deflation ökonomisch günstig sind. Angestrebt wird vielmehr eine moderate Inflation, wobei die Europäische Zentralbank (EZB) ein symmetrisches mittelfristiges Inflationsziel von 2 % verfolgt. Symmetrisch bedeutet, dass mittelfristig weder höhere, noch niedrigere Inflationsraten als wünschenswert erachtet werden. Welchen Zeitraum die EZB als “mittelfristig” ansieht, führte sie bislang nicht näher aus.
Doch wieso wird das Inflationsziel bei 2 % angesetzt – und nicht bei 0 %?
Seitens der EZB werden 2 % als “Sicherheitsabstand” zur Deflation sowie als Puffer angesehen, um in Zeiten des Wirtschaftsrückgangs expansive geldpolitische Maßnahmen ergreifen zu können. Die Zentralbank erachtet leichte Inflation offenkundig als weniger schädlich als leichte Deflation. Hinzu kommt, dass allgemeine Teuerung Wirtschaftswachstum indiziert, das als erstrebenswerter Zustand erachtet wird. Abgesehen davon sind systematische Messfehler zu berücksichtigen, die bei der Messung von Inflation typischer Weise auftreten: So werden Güter bzw. Dienstleistungen bei der Bemessung der Verbraucherpreise grundsätzlich mit ihren Regelpreisen angesetzt, sodass Nachlässe und Rabatte unberücksichtigt bleiben. Ferner ist gerade in Zeiten raschen technischen Fortschritts zu berücksichtigen, dass eine direkte Vergleichbarkeit zahlreicher Produkte und von deren Preisen kaum möglich ist; oftmals steigen Preise und Qualität, wenngleich nicht zwingend im selben Ausmaß; dieser Effekt wird erst bei der nächsten Anpassung des Warenkorbs berücksichtigt. Aus diesen und anderen Gründen gehen Ökonomen davon aus, dass die gemessene Inflation (siehe Punkt 3.) die faktischen Preissteigerungen in der Regel eher über- als unterzeichnet.
4. Über die Autorin
Dieser Artikel ist eine Fachinformation der Schmelz Rechtsanwälte OG (https://rechtampunkt.at/de/home), die unter anderem auf Erbrecht und Vermögensnachfolge (https://rechtampunkt.at/de/erbrecht), Unternehmensrecht (https://rechtampunkt.at/de/unternehmensrecht-gesellschaftsrecht) und Vertragsrecht (https://rechtampunkt.at/de/vertragsrecht)spezialisiert ist.
Eine vollständige Version der oben auszugsweise wiedergegebenen Fachinformation finden Sie hier (https://rechtampunkt.at/de/wesen-und-umgang-mit-inflation).
Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Niederösterreich tätige Rechtsanwaltskanzlei.
Kontakt
Schmelz Rechtsanwälte OG
Dorian Schmelz
Martinstraße 58a
3400 Klosterneuburg
+43 2243 32 744
+43 2243 28 423
office@rechtampunkt.at
https://rechtampunkt.at
AchtungFür den Inhalt des Artikels ist der jeweilige Autor und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich. |