WIRTSCHAFT

Vertragshilfe24 – Pensionszusagen werden zum Risiko

StaRUG erhöht das persönliche Haftungsrisiko für GmbH-Geschftrsführer

In den vergangenen Jahrzehnten mussten Unternehmen für Spitzenpersonal möglichst attraktiv sein, wenn sie im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen wollten. Allein mit einem hohen Gehalt ließen sich Top-Manager nicht mehr gewinnen. Eine Lösung: Attraktive Pensionsansprüche. Die Herausforderung bestand jedoch in der Finanzierung, denn selbstverständlich sollte möglichst viel Kapital zur freien Verfügung bestehen bleiben. Viele Unternehmen setzten daher auf eine vermeintlich clevere Lösung.

Die Pensionsansprüche wurden mit einer sogenannten Rückdeckungsversicherung abgesichert. Abgeschlossen wurde häufig eine Lebensversicherung, deren Auszahlungen hoch genug sein sollten, um die Ansprüche zu bedienen. Die Unternehmen ersparten sich dadurch hohe bilanzielle Rückstellungen und konnten trotzdem lukrative Pensionsansprüche in Aussicht stellen. Aber Lebensversicherungen leisten nicht das, was versprochen wurde. Deshalb kann sich dieses Vorgehen für viele Unternehmen jetzt bitter rächen. Denn Lebensversicherungen werden in vielen Fällen nicht das auszahlen, womit geworben wurde. Seit Jahrzehnten sinken der Höchstrechnungszins und die Überschüsse. Somit erhalten die Kunden wesentlich geringere Auszahlungen als sie eingeplant haben. Das Fachmagazin Finanzwelt berichtete bereits im Juni 2022 über dieses Problem: https://www.finanzwelt.de/post/insolvenzgefahr-durch-rueckdeckungsversicherungen

Die Ansprüche bleiben den Führungskräften selbstverständlich dennoch erhalten. Was betroffene Unternehmen in eine gefährliche Situation führt. Es droht eine bilanzielle Unterdeckung und somit im schlimmsten Fall die Insolvenz.

Doch damit noch nicht genug. Denn nicht nur die Unternehmen sind einem Risiko ausgesetzt, auch die Entscheider und Berater. Sie sind laut StaRUG dazu verpflichtet, finanzielle Gefährdungen zu erkennen und schnellstmöglich gegenzusteuern. Geschäftsführer, Unternehmens- und Steuerberater sollten also dringend prüfen, ob in ihrem Unternehmen Lebensversicherungen als Rückdeckungsversicherung eingesetzt werden. Versäumen sie dies oder handeln sie nicht angemessen, um finanzielle Schäden abzuwenden, droht eine persönliche Haftung. Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Beitrag:
https://vertragshilfe24.de/rueckabwicklung-rueckdeckungsversicherung/

Vertragshilfe24 unterstützt bei Rückabwicklung der Lebensversicherung.

Das Portal Vertragshilfe24 hat sich darauf spezialisiert, betroffene Unternehmen bei der Rückabwicklung der Verträge zu unterstützen. Die Rückabwicklung der Lebensversicherung hat mehrere Vorteile: Es werden, anders als bei der Kündigung, alle Ansprüche gegenüber dem Versicherer durchgesetzt. Es ist möglich, ein Maximum der zustehenden Gelder zu retten. Entscheider kommen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nach. Die Unternehmen erhalten frei verfügbares Kapital, um die Pensionsansprüche bedienen zu können.

Wer als Entscheider oder Berater mehr darüber erfahren möchte, wie er sich persönlich und das Unternehmen absichert, findet auf dieser Übersichtsseite der Vertragshilfe24 die wichtigsten Informationen: https://vertragshilfe24.de/starug/

Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln.

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