Wie man bei Bavaria Finanz weiß, können gemeinsame Kredite bei einer Scheidung zum finanziellen Problem werden. Denn eine Unterschrift ist bindend. Nicht nur bei der Eheschließung, sondern auch bei einem Kreditabschluss. Im Fall eines Kredits überdauert die Unterschrift bei einer Scheidung jedoch auch eine Ehe. Denn ob ein Kreditnehmer mit dem Unterzeichner oder der Unterzeichnerin verheiratet war oder nicht, spielt bei der Tilgung keine Rolle.
Die Bavaria Finanz Service e.K. vergibt seit mehr als 15 Jahren Kredite ohne Schufa und ist der richtige Ansprechpartner für unsere Fragen zum Thema Kredite und Scheidung:
Was passiert mit einem Kredit, den nur ein Ehepartner aufgenommen hat?
Was passiert, wenn der Kredit auf beide Partner läuft?
Wer haftet bei einer vereinbarten Gütertrennung?
Was bedeutet die Haftung als Gesamtschuldnerschaft?
Welche Besonderheit gilt für Immobilienkredite?
WAS PASSIERT MIT EINEM KREDIT, DEN NUR EIN EHEPARTNER AUFGENOMMEN HAT?
Bavaria Finanz betont, wenn nur ein Ehepartner den Kredit aufgenommen hat, ist dieser im Scheidungsfall auch allein für die Rückzahlung verantwortlich. In Deutschland gilt die Regelung: Für Schulden ist immer derjenige verantwortlich, der sie verursacht hat. Der andere Partner kann für diesen Kredit nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Zwar gilt bei einer Scheidung die Vermögensteilung des gemeinsam erworbenen Vermögens, doch diese wird nicht auf einen Kredit übertragen. Davon betroffen sind auch überzogene Girokonten, wenn nur einer der beiden Partner der Kontonehmer war, weist man uns bei Bavaria Finanz hin.
WAS PASSIERT, WENN DER KREDIT AUF BEIDE PARTNER LÄUFT?
Anders verhält es sich, wenn beide Eheleute den Kredit unterschrieben haben, erläutert Bavaria Finanz. Dann haften beide als Gesamtschuldner. Werden die Raten nicht mehr bedient, kann die Bank beide Eheleute kontaktieren. Für die Bank ist es dabei unerheblich, ob die Ehe noch besteht oder nicht. Denn der Kreditvertrag besteht unabhängig vom Familienstand. Im Normalfall werden auch beide Schuldner gleichermaßen belangt. Ist jedoch einer zahlungsunfähig, wird automatisch der andere Partner zur Tilgung herangezogen. Allerdings fordert die Bank in diesem Fall den gesamten Betrag einer Person. Auch kann sich die Bank nach dem deutschen Gesetz aussuchen, wer für die Tilgung zuständig sein soll.
WER HAFTET BEI EINER VEREINBARTEN GÜTERTRENNUNG?
Wurde vor der Heirat ein Ehevertrag unterzeichnet, in dem eine Gütertrennung vereinbart wurde, nimmt diese keinen Einfluss auf jegliche Schulden. Ebenso nicht, wer für diese verantwortlich ist, merkt Bavaria Finanz an. Denn bei einer notariell beglaubigten Gütertrennung wurde lediglich der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass im Scheidungsfall kein Vermögensausgleich für Vermögenswerte erfolgt, die ein Ehepartner während der Ehe erworben hat. Soweit die gesetzliche Zugewinngemeinschaft bestand, werden sowohl gemeinsam als auch allein begründete Schulden im Rahmen dieser Gemeinschaft berücksichtigt. Dies hat automatisch eine Verminderung des Vermögenszuwachses zur Folge.
WAS BEDEUTET DIE HAFTUNG ALS GESAMTSCHULDNERSCHAFT?
Wurde ein Kreditvertrag unterzeichnet, der die Haftung als Gesamtschuldner vorschreibt, bedeutet dies, dass mindestens zwei Personen gegenüber dem Kreditgeber in der Verantwortung stehen. Wurde ein Kreditvertrag gemeinsam unterzeichnet, ist der Ehegatte Gesamtschuldner. In diesem Fall kann die Bank beliebig wählen, welcher Ehegatte im Notfall in Anspruch genommen wird. Hat hingegen ein Ehegatte die Schuld gegenüber der Bank bereits beglichen, besteht gegenüber dem anderen Ehegatten ein Ausgleichsanspruch, erläutert Bavaria Finanz.
WELCHE BESONDERHEIT GILT FÜR IMMOBILIENKREDITE?
Der Moment eines unterzeichneten Kreditvertrages gilt für den Kreditgeber als ein positives Eingeständnis in die Zukunft, erklärt man uns bei der Bavaria Finanz verständlich. Wurde der Kredit für den Erwerb einer Immobilie aufgenommen, muss auch der Ehepartner, der aus dem gemeinsamen Haus auszieht, weiterhin für die Tilgung aufkommen. Kommen beispielsweise noch Unterhaltszahlungen hinzu, kann dies für den ein oder anderen finanzielle Probleme bedeuten. Allgemein hängt die Regelung von Immobilienkrediten bei einer Scheidung von zwei Faktoren ab:
Kreditvertrag: Für einen Kredit haftet der Unterzeichner – unabhängig davon, ob die Person verheiratet ist oder nicht. Haben beide Eheleute einen Kreditvertrag für einen Hauskauf unterschrieben, haften beide für den Gesamtbetrag nicht nur zur Hälfte.
Ebenso haftet derjenige für den Immobilienkredit, der im Grundbuch steht. Sollte also im Grundbuch eine weitere Person stehen, die den Kreditvertrag nicht unterzeichnet hat, kann diese dennoch von der Bank für die Tilgung verantwortlich gemacht werden.
Jedoch besteht die Möglichkeit, bei einem Verkauf des Miteigentumsanteils an den ehemaligen Ehepartner den gemeinsamen Kreditvertrag zu kündigen, informiert Bavaria Finanz abschließend.
Bavaria Finanzservice e.K.
Stefan Seidl
Ahornring 7
94363 Oberschneiding
Deutschland
E-Mail: Office@bavarifinanz.com
Homepage: https://www.bavariafinanz.com/
Telefon: 09426-8522316
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