ALLGEMEIN

Weitervermietung an Touristen nicht ohne Erlaubnis

Haus & Grund Hessen warnt: Vermieter kann fristlos kündigen

Weitervermietung an Touristen nicht ohne Erlaubnis

Frankfurt/Wiesbaden, 5. August 2021 – Wer unterwegs ist, bucht seine Unterkunft immer häufiger privat über Online-Portale – ob für den kurzen Verwandtenbesuch oder den Urlaub in einer fremden Stadt. Aber Vorsicht: Mieter, die den Trend nutzen möchten und ihren Wohnraum untervermieten, ohne den Eigentümer zu informieren, riskieren die fristlose Kündigung. Darauf macht Haus & Grund Hessen aufmerksam.

“Ich bin ständig auf Reisen – deswegen vermiete ich meine Wohnung gerne an nette und saubere Leute weiter.” Solche oder ähnliche Eintragungen in einem Online-Portal wirken vertrauenserweckend und zeichnen das Bild von einer Wohnung in ansprechendem Zustand. Sie lassen aber auch Hausbesitzer aus allen Wolken fallen – wenn sie entdecken, welchem Nebenerwerb ihre Mieter mit ihrem eigenen Besitz nachgehen.

Gerade in den Sommermonaten häufen sich die Fälle. “Wir stellen zunehmend in unserer Beratung fest, dass Hausbesitzer damit konfrontiert werden, dass ihre Mieter ihrerseits untervermieten”, berichtet Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, und warnt: “Untervermietung ohne Zustimmung und Wissen des Vermieters kann Grund für eine fristlose Kündigung sein.”

Langfristiges Mietverhältnis bevorzugt

Eigentümer sehen bereits die Direktvermietung an Feriengäste kritisch, wie Ehrhardt weiß. “Die weit überwiegende Anzahl der privaten Vermieter hat keinerlei Interesse daran, ihre Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten. Für die meisten Eigentümer ist ein langfristiges und verlässliches Mietverhältnis von Interesse, nicht kurzfristige Verträge mit ständig wechselnden Mietparteien.” Wer also seine Wohnung untervermieten möchte, muss vorab die Erlaubnis des Vermieters einholen, es sei denn, sie wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben. Ehrhardt abschließend: “Ein Recht auf diese Erlaubnis besteht nur unter speziellen Voraussetzungen – und dazu gehört die gewerbsmäßige Vermietung an wechselnde Bewohner definitiv nicht.”

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

Firmenkontakt
Haus & Grund Hessen
Younes Frank Ehrhardt
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main
069 72 94 58
info@hausundgrundhessen.de
www.hausundgrundhessen.de

Pressekontakt
rfw. kommunikation
Ina Biehl-v.Richthofen
Poststraße 9
64293 Darmstadt
06151 3990-0
hausundgrundhessen@rfw-kom.de

PR-Agentur – rfw. kommunikation

Achtung

Für den Inhalt des Artikels ist der jeweilige Autor und nicht der Seitenbetreiber verantwortlich.

 

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"